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Schutzzone Metahofpark um sechs Monate verlängert

31.03.2026
Die Schutzzone im Metahofpark wurde um sechs Monate verlängert.
Die Schutzzone im Metahofpark wurde um sechs Monate verlängert.© LPD Stmk

Bei der Präsentation der Kriminalpolizeilichen Anzeigenstatistik für das Jahr 2025 gab die Landespolizeidirektion Steiermark bekannt, dass die Schutzzone Metahofpark ab 1. April 2026 um weitere sechs Monate verlängert wird, um die Sicherheit der Anrainer:innen und Parkbesucher:innen proaktiv zu gewährleisten.

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt einem Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, anzunehmen ist, dass er strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz begehen wird, das Betreten der Schutzzone zu verbieten und gegebenenfalls aus dieser wegzuweisen. 

Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes die Schutzzone betritt, begeht laut Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4.600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Quelle: LPD Steiermark

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