
Viele Familien in der Steiermark werden am Karsamstag wieder das traditionelle Osterfeuer abbrennen. Nicht so in Graz - denn in der Landeshauptstadt gilt ein generelles Verbot von Brauchtumsfeuern aller Art. Heuer wäre aufgrund der großen Trockenheit und der noch immer herrschenden starken Windböen das Entzünden von offenem Feuer besonders gefährlich. Ein Funkenflug eines Osterfeuers könnte genügen, um ein größeres Feuer und erheblichen Schaden zu verursachen.
Das Sicherheitsmanagement der Stadt Graz ersucht die Bürgerinnen und Bürger deshalb, sich unbedingt an das Verbot der Osterfeuer zu halten, und erinnert auch an die geltende Waldbrandverordnung. In den Waldgebieten der Landeshauptstadt und in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) sind das Anzünden von Feuern und das Rauchen ganzjährig verboten.
Gesetzliche Grundlagen für die obigen Verbote sind die Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes Steiermark bzw. die Grazer Waldbrandverordnung.
