Informationsveranstaltung
Die außerbücherliche Grundeigentümerin der Liegenschaften Grundstück Nr. 59/3, .690, 59/4, alle KG 63119 St. Peter hat um Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Das Planungsgebiet umfasst die Liegenschaften beidseitig der Dr.-Pfaff-Gasse und die Liegenschaften St.-Peter-Hauptstraße 72 und 72a und ist ca. 24.588 m² groß.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
- Wann: Am Dienstag, dem 21. April 2026 um 18:30 Uhr
- Wo: Volksschule St. Peter, Aula, Thomas-Arbeiter-Gasse 12, 8042 Graz
Mit einem Bebauungsplan ...
... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Der Bereich ist überwiegend als „Aufschließungsgebiet VIII.12 - Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,4 - 0,8 ausgewiesen. Die Liegenschaften St.-Peter-Hauptstraße 72 und 72a sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,4 - 0,8 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 21. Mai 2026 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie finden den Entwurf auf der Homepage der Stadt Graz unter: 08.34.0 Bebauungsplan Dr.-Pfaff-Gasse. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes DI Elisabeth Mahr unter der Telefonnummer +43 316 872-4711 und E-Mail-Adresse elisabeth.mahr@stadt.graz.at zur Verfügung.
