Aufgrund der anhaltenden Trockenheit - leider ist auch kein ausgiebiger Regen in Sicht - steigt die Waldbrandgefahr in den Wäldern stark an. Daher die Bitte an die Bevölkerung um entsprechende Aufmerksamkeit in den Wäldern bzw. Vorsicht sowie um aktive Mithilfe zur Vermeidung von Wald-, Wiesen-, Böschungs- und Heckenbränden. Die geltende Waldbrandverordnung der Stadt Graz sowie der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung verbieten das Entzünden von Feuern und Rauchen in Waldgebieten sowie in der Nähe der Wälder (Gefährdungsbereich).
Grillverbot für Auwiesen und Kalkleiten

Nach Rücksprache mit den Expert:innen der Landesforstdirektion sowie der GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH erlässt die Stadt Graz aufgrund der vorherrschenden Trockenheit und der damit verbundenen großen Brandgefahr ab heute, 29. April 2026, auf den öffentlichen Grillplätzen Auwiesen und Kalkleiten ein absolutes Grill- und Feuerverbot.
Derzeit sorgt ein Waldbrand in Eisbach-Rein für einen Großeinsatz und fordert die Feuerwehren in Graz-Umgebung mit Unterstützung aller steirischen Bezirke sowie aus dem Burgenland und Niederösterreich.
Der hohe Waldanteil ist ein Segen, er kann aber im Brandfall zur Gefahr für ganze Siedlungen und die Infrastruktur werden.
Generelle Verhaltensregeln
Bitte beachten Sie auch diese generellen Verhaltensregeln bzw. wenn Sie im Freien unterwegs sind:
- Bei Ausflügen in Wald- und Wiesengebiete sollten keine Zigaretten geraucht werden - oder die Stummeln zumindest wieder mitgenommen werden.
- Gleiches gilt für Zigarettenkippen, die von Autolenker:innen oft achtlos aus dem Fenster geworfen werden. Dies kann entlang von Straßen, auch auf Autobahnen und Schnellstraßen, zu gefährlichen Böschungsbränden führen.
- Verzichten Sie auf Lagerfeuer und auch auf die Verwendung von Kerzen oder Fackeln.
- Werfen Sie keinen Müll wie Dosen, Flaschen oder Grilltassen weg - sie könnten zu einer Zündquelle werden.
- Brandgefahr geht auch von Katalysatoren bzw. Auspuffrohren von Kraftfahrzeugen aus, wenn diese am Rand von Waldwegen im langen Gras, auf Wald- und Wiesenzufahrten oder z.B. auf Unterstellplätzen im Freien abgestellt werden. Trockenes Gras bzw. Laub kann sich durch abstrahlende Hitze entzünden.
