• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Seite drucken

Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2026

Ausgewählte Beschlüsse

21.05.2026

Livestream: Die Gemeinderatssitzung wurde im Internet übertragen. Der Livestream steht 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Datenschutz: Die Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Die volle Tagesordnung sowie die Fragestunde und Dringlichen Anträge findet man hier. Dort findet man auch alle Abstimmungsergebnisse der Sitzung.

TO 1: KI-Strategie im Haus Graz

Mit der KI-Strategie für das Haus Graz wurde ein verbindlicher Rahmen geschaffen, wie Künstliche Intelligenz künftig in der Stadtverwaltung eingesetzt werden soll. Ziel der Strategie ist es, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten, Mitarbeiter:innen zu unterstützen und digitale Services für Bürger:innen und Unternehmen weiterzuentwickeln. Gleichzeitig betont die Stadt den verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken von KI-Systemen.

Die Strategie legt fest, dass KI im Haus Graz nur dort eingesetzt werden soll, wo sie einen konkreten Mehrwert schafft und sensible Entscheidungen weiterhin von Menschen getroffen werden. Besonders wichtig sind dabei Datenschutz, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und der Schutz vor Diskriminierung oder fehlerhaften Ergebnissen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Bürger:innen erkennen können, wo KI eingesetzt wird und welche Daten dafür verwendet werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der Mitarbeiter:innen. Schulungen, Sensibilisierungsmaßnahmen und organisatorische Anpassungen sollen sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll und kritisch genutzt wird. Die Stadt betont ausdrücklich, dass KI persönliche Kontakte zwischen Verwaltung und Bevölkerung nicht ersetzen soll, wenn diese notwendig sind.

Die Strategie nennt auch konkrete mögliche Einsatzbereiche für KI im Haus Graz. Dazu zählen etwa Chatbots und digitale Assistent:innen für Bürger:innen, Unterstützung bei Formularen und Anträgen, automatische Protokollerstellung, Datenanalysen, Übersetzungen, barrierefreie Informationen oder Anwendungen im Bereich Infrastruktur, Sicherheit und Stadtentwicklung. Gleichzeitig soll der Einsatz zentral gesteuert werden, damit Doppelentwicklungen vermieden und Datenschutz sowie IT-Sicherheit gewährleistet werden.

Die KI-Strategie wird als Teil der bestehenden IT-Strategie und des „Digitalen Aktionsplans Haus Graz" umgesetzt und laufend weiterentwickelt.

TO 30: P&R Steinberg

Für den geplanten Ausbau von Park-and-Ride-Anlagen im Westen von Graz wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Graz und dem Land Steiermark beschlossen. Konkret geht es um ein Grundstück an der Hitzendorferstraße im Bereich Steinberg/Mantscha, auf dem ein erstes Pilotprojekt für eine neue P+R-Anlage entstehen soll. Grundlage dafür ist eine Studie, die mögliche Standorte für zusätzliche Park-and-Ride-Anlagen entlang von Regionalbuslinien untersucht hat.

Das Land Steiermark hat die benötigten Grundstücke bereits erworben. Da sich die Flächen noch im Grazer Stadtgebiet befinden, beteiligt sich die Stadt Graz mit einem Anteil von 25 Prozent an den Kosten für die tatsächlich benötigten Grundstücksflächen. Die geplante P+R-Anlage soll künftig rund 150 Stellplätze umfassen und Regionalbusverbindungen besser mit dem öffentlichen Verkehr in Graz verknüpfen. Ziel ist es, Pendler:innen den Umstieg auf Bus und öffentlichen Verkehr zu erleichtern und den Verkehr in Richtung Stadtzentrum zu reduzieren. Die gesamten Grundstückskosten betragen rund 900.000 Euro. Da für das Projekt nur etwa 65 Prozent der Gesamtfläche benötigt werden, ergibt sich für die Stadt Graz ein Kostenanteil von rund 150.000 Euro. Das Land Steiermark übernimmt die restlichen 750.000 Euro.

Mit dem Beschluss wurde die Vereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Stadt Graz genehmigt. In einem weiteren Schritt sollen Planung, Errichtung, Erhaltung und Finanzierung der P+R-Anlage sowie der Regionalbus-Haltestellen gemeinsam geregelt werden.

TO 31: Parken für Hebammen

Mit einer Änderung der Grazer Parkgebührenverordnung werden Hebammen künftig von der Parkgebühr befreit, wenn sie beruflich unterwegs sind. Die Regelung gilt nicht nur für Geburtshilfe, sondern auch für Vor- und Nachsorgebesuche. Voraussetzung ist eine offizielle Kennzeichnung des Fahrzeugs mit einer Tafel „Hebamme im Dienst" des Österreichischen Hebammengremiums. Begründet wird die Änderung mit dem öffentlichen Interesse an einer gut erreichbaren Gesundheitsversorgung. In den blauen Kurzparkzonen gelten trotz Gebührenbefreiung weiterhin die maximalen Parkzeiten, in den grünen Zonen gibt es keine zeitliche Begrenzung. 

TO 34: Modernisierung für das Stadion

Für das Stadion Graz Liebenau wurde ein Grundsatzbeschluss zur Modernisierung vorbereitet. Hintergrund ist, dass das Stadion seit seiner Eröffnung 1997 zwar laufend saniert wurde, mittlerweile aber einen erheblichen Instandhaltungsrückstand aufweist und nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Nach der Prüfung möglicher Alternativstandorte entschied sich die Stadt für eine Weiterentwicklung des bestehenden Stadions in Liebenau.

Ursprünglich war eine große Erweiterung mit rund 23.000 Zuschauer:innen und Kosten von etwa 120 Millionen Euro geplant. Aufgrund der budgetären Vorgaben wurde das Projekt jedoch auf ein reduziertes Modernisierungspaket mit einem Kostenrahmen von rund 60 bis 70 Millionen Euro überarbeitet. Vorgesehen sind unter anderem eine Kapazität von rund 20.000 Zuschauer:innen, die weitere gemeinsame Nutzung durch SK Sturm Graz und GAK 1902, zusätzliche Hospitality-Bereiche, mehr Kioske und Sanitäranlagen sowie Verbesserungen bei der Barrierefreiheit.

Mit dem Beschluss wurden die Finanzdirektion und die Stadtbaudirektion beauftragt, die weiteren Grundlagen für das Projekt auszuarbeiten. Dazu gehören ein nachhaltiges Betriebskonzept, die Finanzierung sowie die Vorbereitung eines Planungsbeschlusses für Herbst 2026.

TO 38: Masterplan Öffentlicher Verkehr – Graz 2040

Der Grazer Gemeinderat hat den „Masterplan Öffentlicher Verkehr Graz 2040" als strategische Grundlage für den weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs beschlossen. Hintergrund dafür ist, dass Graz in den kommenden Jahren weiter wachsen wird und gleichzeitig der Anteil der Wege, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, steigen soll. Derzeit liegt dieser Anteil bei rund 22 Prozent, künftig sollen es laut Mobilitätsplan 2040 etwa 25 Prozent sein. Gleichzeitig wird bis 2040 ein Bevölkerungswachstum von rund 17 Prozent erwartet. Laut Bericht ergibt sich daraus ein zusätzlicher Kapazitätsbedarf von rund 30 Prozent im öffentlichen Verkehr.

Der beschlossene Masterplan legt fest, wie Bus, Straßenbahn, S-Bahn und ergänzende Mobilitätsangebote bis 2040 weiterentwickelt werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau des Straßenbahnnetzes, vor allem im Westen der Stadt. Gleichzeitig soll das Busnetz verdichtet, besser mit der Straßenbahn verknüpft und schrittweise auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt werden. Ergänzend sind flexible On-Demand-Angebote vorgesehen, die dort eingesetzt werden sollen, wo klassische Buslinien weniger sinnvoll sind. Auch die stärkere Verknüpfung mit der S-Bahn und dem Regionalverkehr ist Teil des Konzepts.

Zusätzlich sieht der Masterplan Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit vor, etwa durch Busspuren, eigene Gleiskörper oder bevorzugte Ampelschaltungen. Haltestellen sollen modernisiert, barrierefrei gestaltet und mit digitaler Fahrgastinformation ausgestattet werden. Außerdem sind Investitionen in Werkstätten, Abstellanlagen und Busgaragen vorgesehen, um künftig mehr Fahrzeuge einsetzen zu können.

Mit dem Beschluss wurde die Abteilung für Verkehrsplanung beauftragt, die Entwicklung des Masterplans laufend zu evaluieren und regelmäßig über den aktuellen Stand zu berichten. Einzelne Projekte und Maßnahmen sollen schrittweise und abhängig von den finanziellen Möglichkeiten umgesetzt we

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Ihre Kommentare

Diesen Beitrag kommentieren