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Information zur Medientransparenz

Die Stadt Graz informiert die Bevölkerung über wesentliche Vorhaben, Dienstleistungen und Angebote der Stadtverwaltung. Ziel ist es, allen Bürger:innen einen möglichst einfachen und barrierefreien Zugang zu relevanten Inhalten zu ermöglichen.

Die Kommunikationsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu erreichen und Inhalte zielgruppengerecht bereitzustellen.

Zur Sicherstellung einer breiten und wirksamen Ansprache werden neben eigenen Kanälen auch externe Medien und Plattformen genutzt. In diesem Zusammenhang können Maßnahmen auch entgeltlich erfolgen.

Gesetzliche Grundlagen und Veröffentlichung

Die Stadt Graz versteht Transparenz und Nachvollziehbarkeit als zentrale Grundlage ihrer Kommunikationsarbeit. Sie hält dabei die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz (MedKFTG) sowie das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA), ein.

Entgeltliche Leistungen werden entsprechend den Vorgaben an die KommAustria gemeldet und sind über die RTR‑Transparenzdatenbank öffentlich einsehbar: RTR‑Medientransparenzdatenbank

Sofern Informationsmaßnahmen durchgeführt werden, die sich ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum richten, erfolgt die Veröffentlichung der relevanten Informationen auf dieser Website.

Diese Angaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt und bei Bedarf ergänzt.

Grundsätze der Auswahl gemäß EMFA

Beauftragungen und Vergaben von Leistungen im Bereich Information und Kommunikation, insbesondere im Zusammenhang mit städtischer Werbung und Medienleistungen, erfolgen unter Einhaltung der Vorgaben des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) sowie des Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz (MedKFTG).

Darüber hinaus sind die Vorgaben der Richtlinie des Gemeinderates für städtische Kommunikation von allen Mitarbeiter:innen verbindlich einzuhalten.

Die Vergabe erfolgt auf Grundlage transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien sowie unter Beachtung eines nachvollziehbaren Auswahlverfahrens.

Die Auswahl und Gewichtung der eingesetzten Medien erfolgt dabei auf Basis jährlich durchgeführter Reichweitenanalysen und definierter Entscheidungskriterien sowie unter Berücksichtigung aktueller Daten zum Mediennutzungsverhalten.

Auf dieser Grundlage werden insbesondere folgende, daraus abgeleitete Kriterien berücksichtigt:

  • Wirtschaftlichkeit: Auswahl der Medien unter Berücksichtigung der Kosten der Kommunikationsleistung sowie branchenüblicher Kennzahlen (z. B. TKP, CPC), wobei ein effizienter und sparsamer Einsatz der verfügbaren Mittel sichergestellt wird.
  • Zielgruppenbezug: Auswahl der Medien im Hinblick auf die bestmögliche Erreichbarkeit der relevanten Zielgruppen unter Berücksichtigung von Reichweite, Regionalität sowie demografischen und inhaltlichen Nutzer:innenstrukturen.
  • Kontaktqualität: Bewertung des Beitrags eines Mediums oder einer Mediengattung zur Information und Meinungsbildung der jeweiligen Zielgruppen, einschließlich der Qualität des redaktionellen Umfelds und der Platzierung der Inhalte.
  • Eignung: Beurteilung der inhaltlichen und formalen Eignung eines Mediums oder einer Mediengattung zur Vermittlung der jeweiligen Inhalte, einschließlich Format, Schaltungsart, Platzierung und zeitlicher Abstimmung der Maßnahme.
  • Media-Mix: Kombination unterschiedlicher Medien, Formate und Kanäle zur bestmöglichen, zweckmäßigen und zielgerichteten Erreichung der Kommunikationsziele.

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