Wann werden die Bezüge von Gemeinderät:innen abgerechnet und was passiert, wenn sich politische Funktionen ändern? Die Stadt Graz erklärt, wie der Auszahlungsprozess funktioniert.
Die Bezüge der politischen Mandatar:innen werden, ebenso wie die Gehälter der Mitarbeiter:innen der Stadt Graz, im Vorhinein abgerechnet. Damit das Geld rechtzeitig zum Monatsbeginn auf den Konten ist, muss die Abrechnung bereits rund eine Woche davor abgeschlossen werden. Dafür gibt es einen fixen Abrechnungsstichtag.
Änderungen, die erst nach diesem Stichtag feststehen, können daher in der laufenden Abrechnung noch nicht berücksichtigt werden. Sie werden mit der nächsten Abrechnung entsprechend aufgerollt. Das bedeutet: Offene Beträge werden nachbezahlt, zu viel ausbezahlte Beträge werden zurückgefordert. Dieser Ablauf ist Teil des regulären Abrechnungsprozesses der Stadt Graz.
Besonderheit bei einem Wechsel des Gemeinderates
Bei der konstituierenden Sitzung des neuen Grazer Gemeinderates am 27. und 28. August trafen zwei zeitliche Abläufe aufeinander: Zum Zeitpunkt des notwendigen Abrechnungsstichtages war die bisherige Funktionsperiode noch aufrecht, während die neue Zusammensetzung des Gemeinderates erst danach wirksam wurde.
Für die Abrechnung wurden daher jene Funktionen und Anspruchsberechtigten berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Abrechnungsstichtages gültig waren. Die durch den Wechsel notwendigen Änderungen werden im Rahmen der nächsten Abrechnung aufgerollt.
Für politische Mandatar:innen gilt im Übrigen derselbe Abrechnungsprozess wie für die Mitarbeiter:innen der Grazer Stadtverwaltung.
