Vor 50 Jahren wurde das Familienrecht in Österreich reformiert. Das war ein wichtiger Schritt für die Rechte von Frauen. Vor 1975 durften Frauen viele Entscheidungen nicht selbst treffen, zum Beispiel über ihre Arbeit oder ihren Wohnort.
Bei der Veranstaltung sprechen Expert:innen über die Geschichte der Familienrechtsreform und darüber, was sich bis heute verändert hat. Sie diskutieren auch, welche Gesetze in Zukunft gebraucht werden, damit Frauen und Männer gleichberechtigt sind.
Universitätsplatz 15
8010 Graz
Seit 50 Jahren ist die österreichische Familienrechtsreform in Kraft. Eine Jahrhundert-Reform - im wahrsten Sinne. Die rechtliche Gleichstellung von Frauen wurde dadurch entscheidend vorangetrieben.
In der heutigen Zeit ist es kaum vorstellbar, doch tatsächlich durften Frauen in Österreich bis 1975 nicht selbstständig über Erwerbstätigkeit, Verträge oder ihren Wohnsitz entscheiden. Es galt das ABGB von 1811: „Der Mann ist das Haupt der Familie". Ein Blick zurück zeigt, wie jung Frauenrechte sind und wie lange der Weg hierhin war.
Expert:innen diskutieren, nach einem Grundsatzvortrag durch Bundesministerin Anna Sporrer, über Reformbedarf und Zukunftsperspektiven des Familienrechts. Neben der rechtlichen Perspektive werden auch gesellschaftspolitische Fragestellungen in den Blick genommen: Wo liegen Spannungsfelder zwischen Politik und Gesellschaft?
Im Rahmen der Veranstaltung beleuchtet Justizministerin Anna Sporrer in einem einleitenden Grundsatzvortrag die Bedeutung der Familienrechtsreform und aktuelle Entwicklungen. Anschließend diskutieren Expert:innen aus unterschiedlichen Praxis- und Wissenschaftsbereichen über Reformbedarf und Zukunftsperspektiven des Familienrechts. Neben rechtlichen Fragestellungen stehen dabei auch gesellschaftspolitische Herausforderungen im Fokus: Wo bestehen Spannungsfelder zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen, politischen Zielsetzungen und gesellschaftlichen Erwartungen? Und welche Weichen sind für ein zeitgemäßes Familienrecht der Zukunft zu stellen?
Es diskutieren:
- Doris Kirschner: Leiterin des Referats Frauen & Gleichstellung der Stadt Graz
- Judith Kolb: Rechtsanwältin, Graz
- Christian Scambor: Gesundheitspsychologe, Männerberatung
- Thomas Schoditsch: Universitätsprofessor, Familienrecht, Universität Graz
Anmeldung erforderlich
Anmeldungen bis spätestens 30. Oktober per E-Mail an rewi@grundlagen@uni-graz.at.
