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Hinweise zu den Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden der Stadt Graz

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen per Post, mit Online-Formular, per E-Mail, oder telefonisch einzubringen.

Für Wünsche, Anregungen und Beschwerden an die Stadtverwaltung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Grazer Stadtverwaltung.

Ämter und Behörden haben normalerweise werktags zu festgelegten Zeiten geöffnet. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sind sie geschlossen.

Die Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden teilen sich in Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten. 

Amtsstunden

Während der Amtsstunden können Sie schriftliche Anbringen persönlich in den Dienststellen des Magistrats abgeben.

Beratungsgespräche und Auskünfte zu Ihrem Anbringen sind nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.

Die genauen Amtsstunden der Magistratsdienststellen finden Sie hier:

  • Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 bis 12:30 Uhr
  • Keine Amtsstunden bzw. Öffnungs- und Parteiverkehrszeiten am 24. und 31. Dezember und am Faschingsdienstag ab 12 Uhr.

Parteienverkehrszeiten

Zu den Parteienverkehrszeiten stehen Ihnen Mitarbeitenden des Magistrats für Beratungsgespräche, Auskünfte, Akteneinsichten und sonstige persönliche Termine zur Verfügung.

Außerdem können Sie mündliche Anträge, Ansuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen einbringen.

Beachten Sie, dass Sie gewisse Anbringen nach den zugrundeliegenden Gesetzesbestimmungen immer schriftlich stellen müssen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bitte bei der Dienststelle, an die Sie das Anbringen richten möchten. Die Parteienverkehrszeiten der Magistratsdienststellen sind auf den Kontaktseiten der Dienststellen angeführt, siehe www.graz.at/aemter.

Terminvereinbarung: In der Regel muss vor dem Besuch unserer Ämter und Servicestellen ein Termin vereinbart werden: graz.at/termine. Genaue Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf den Kontaktseiten der Dienststellen.

Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher Anbringen, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

Schriftliche Anbringen

Hinweis: Sie können schriftliche Anbringen außer durch persönliche Abgabe bei der Dienststelle auch mit Online-Formular einbringen. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter digitalestadt.graz.at

Eingaben können Sie außerdem per Post, als Fax oder als E-Mail vornehmen. Die Post- und E-Mail-Adressen sowie die Faxnummern der Magistratsdienststellen finden Sie unter graz.at/aemter

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das schriftliche Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. (§ 33 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991). Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet. Die Gefahr des Verlustes des Anbringens auf dem elektronischen Übermittlungsweg trägt die Einschreiterin/der Einschreiter.

Für die elektronische Kommunikation können Sie folgende technische Formate verwenden:

Art:

Dateiendung:

Einfacher Text

*.txt

Textdokumente

*.doc, *.docx, *.rtf, *.odt

Nicht veränderbare Dokumente

 *.pdf

Tabellendokumente

*.xls,*.xlsx,*.csv

Grafik

*.gif, *.jpg, *.jpe, *.jpeg, *.tif, *.tiff, *.png, *bmp

Audio und Video

*.avi, *.mov, *.mp3, *.mp4, *.wav

Komprimierung

*.zip, *.rar

HTML

*.html, *.htm, *.css

Präsentationen

*ppt, *.pps, *.pptx, *.ppsx

E-Mails einschließlich Anlagen, die

  1. für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind (zB unbekannter Schlüssel) oder einen Passwortschutz enthalten,
  2. Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können,
  3. ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,
  4. für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (zB Registered Mail oder Cloud-Diensten) verwenden,
  5. die maximale Größe von 35 Megabyte (inklusive aller Anlagen) überschreiten oder
  6. 6. als Werbe-, Spam- oder Junkmails eingestuft werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht. Darüber wird die Absenderin bzw. der Absender nicht informiert.
    Für Online-Formulare gelten die Punkte 1. – 6. sinngemäß.

Zustellung von Erledigungen

Erledigungen können Sie auf Wunsch ganz einfach elektronisch zugestellt erhalten. Eine Zusendung mit Zustellnachweis ist nur möglich, wenn Sie bei einem elektronischen Zustelldienst registriert sind.

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