Der Menschenrechtsbeirat kann gemäß Geschäftsordnung für einzelne Projekte Arbeitsgruppen einrichten, zu denen auch Auskunftspersonen beigezogen werden können.
Mit der Einrichtung des Menschenrechtsbeirats am 12. April 2007 wurde ein weiterer Schritt in der Entwicklung der Menschenrechtsstadt Graz verwirklicht.