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Budget + Rechnungsabschluss

Öffentliche Auflage: 2025 und Eröffnungsbilanz Berichtigungen 2025

Einsichtnahme und Einwendungen bis 23. April 2026, 12:00 Uhr möglich

Das Statut der Landeshauptstadt Graz sieht vor, dass Rechnungsabschlüsse und Eröffnungsbilanz Berichtigungen vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen müssen und schriftliche Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss und gegen Eröffnungsbilanz Berichtigungen gemacht werden können. Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2025 und die Eröffnungsbilanz Berichtigungen 2025 sollen in der kommenden Gemeinderatssitzung am 23. April 2026 beschlossen werden, daher liegen sie ab 9. April 2026 öffentlich in Papierform und elektronisch zur Einsichtnahme auf:

Öffentliche Einsichtnahme in Rechnungsabschluss 2025 und Eröffnungsbilanz Berichtigungen 2025 (Papierversion):

  • Zeit: 9. bis 23. April 2026, 12:00 Uhr, Montag bis Freitag von 9:00-15:00 Uhr
  • Ort: Rathaus, Hauptplatz 1, 8010 Graz, III. Stock, Tür 334

Elektronische Einsichtnahme in Rechnungsabschluss 2025 und Eröffnungsbilanz Berichtigungen 2025

Schriftliche Einwendungen können bei persönlicher Einsichtnahme vor Ort eingebracht oder per E-Mail an finanzdirektion@stadt.graz.at übermittelt werden. Die Einwendungen müssen bis spätestens 23. April 2026, 12:00 Uhr eingelangt sein.

Mehr zum Thema: Statut der Landeshauptstadt Graz, § 96 | Statut der Landeshauptstadt Graz, § 111b

Budget 
Das Budget ist die Zusammenstellung der geschätzten Einnahmen und der geplanten Ausgaben für ein Jahr. Es bildet die Grundlage für die Finanz- und Haushaltswirtschaft der Stadt. Das Budget bildet die Basis zur Finanzierung von städtischen Aufgaben. Der Budgetentwurf wird zwei Wochen vor seiner Vorlage an den Gemeinderat (im Regelfall im Dezember) zur öffentlichen Einsicht in der Finanzdirektion aufgelegt. Jedes Gemeindemitglied kann innerhalb der Auflagefrist schriftliche Erinnerungen einbringen, die bei der Beratung vorzutragen sind.

Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss ist die Darstellung der Ergebnisse der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr, das heißt der Nachweis darüber, dass das Budget - wie erwartet und beschlossen - ausgeführt wurde, beziehungsweise welche Abweichungen eingetreten sind. Die Zahlenübersichten werden durch einen Bericht erläutert.
Der Rechnungsabschluss wird zwei Wochen vor seiner Vorlage an den Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Jedes Gemeindemitglied kann innerhalb der Auflagefrist schriftliche Erinnerungen einbringen, die bei der Beratung vorzutragen sind. 

Rechnungsabschluss

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