Für Bauvorhaben ab einer Bruttogeschoßfläche von 3.000 m² hat der Grazer Gemeinderat die Durchführung eines geladenen Architekturwettbewerbs nach dem Grazer Modell beschlossen. Dabei unterstützt die Stadt Graz private Investor:innen bei der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs. Außerdem stellt sie die notwendigen fachlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehrsplanung sowie Grün- und Freiraumplanung zur Verfügung.
Alle Details zum Ablauf und zu den Vorgaben des Wettbewerbs sind im Leitfaden Grazer Modell - Architekturwettbewerbe der Stadt Graz zusammengefasst.
Das Grazer Modell im Überblick
- Anwendungsbereich: Das Grazer Modell kommt grundsätzlich bei Bauprojekten ab einer Bruttogeschoßfläche von 3.000 m² zum Einsatz. Bei städtebaulich besonders wichtigen Projekten oder Liegenschaften kann es auch bei kleineren Vorhaben angewendet werden.
- Teilnehmer:innen: Die Anzahl der Personen richtet sich nach der Größe des Projekts. In der Regel sind es mindestens sechs Personen. Je drei werden vom Investor und von der Stadt Graz nominiert. Die Stadt stützt sich dabei auf Vorschläge der Kammer für Ziiltechniker:innen und berücksichtigt insbesonders auch jüngere Architekt:innen.
- Jury: Die Jury besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Je zwei werden von dem:der Investor:in und der Stadt Graz nominiert. Ein weiteres Jurymitglied wählt der:die Investor:in aus einem Vorschlag der Kammer der Ziviltechniker:innen aus. Außerhalb der Schutzzone nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz entsendet außerdem der Fachbeirat für Baukultur ein Mitglied in die Jury. Bei Projekten mit einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 5.000 m² kann die Jury im gegenseitigen Einvernehmen erweitert werden.
- Kosten und Honorierung: Die Stadt Graz trägt ausschließlich die Kosten ihrer Vertreter:innen aus der Stadtverwaltung. Die privaten Investor:innen bzw. Bauwerber:innen tragen die übrigen Verfahrenskosten, sowie die Kosten der Aufwandsentschädigungen und Preisgelder (siehe Regelung im Leitfaden Grazer Modell)
Ab einer Bruttogeschoßfläche von 15.000 m² sind grundsätzlich zweistufige offene Wettbewerbe nach dem WSA (Wettbewerbsstandard Architektur) durchzuführen. Bei großen und städtebaulich komplexen Entwicklungsgebieten kann zuvor ein kooperatives Planungsverfahren durchgeführt werden, um die städtebaulichen Rahmenbedingungen für den anschließenden Wettbewerb festzulegen.
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