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Aus dem Gemeinderat II: Tagesordnung

GR-Sitzung vom 18. Oktober 2018

18.10.2018

Über die 26 Stücke, die auf der Tagesordnung des heutigen Gemeinderats standen, gab es vielfach schon im Vorfeld Konsens, über manche Punkte wurden aber intensiver diskutiert. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

Investitionen in die Sportstadien

Viel Geld wird in die Infrastruktur der Grazer Sportstadien investiert. Mit einem einstimmigen Beschluss wurde ein Maßnahmenpaket für die Merkur Fußball-Arena und das Eisstadion abgesegnet. Auch der Beschluss für die Tribünenerweiterung und - überdachung im Sportzentrum Weinzödl wurde unter Dach und Fach gebracht.

In der Merkur Arena werden die Sportkabinen erweitert, Maßnahmen im Freibereich durchgeführt, der Hospitality-Bereich erweitert und ein Sporttagungszentrum geschaffen.

Im Eisstadion wird die Trainingshalle B mit einer Shooting Range neu gebaut. Außerdem entsteht ein Fitnessraum, die Infoscreens im VIP-Bereich werden verbessert und Erweiterungen der Infrastruktur im Bereich Ost (Auswärtsfanparkplatz) und im Bereich Vorplatz Süd (Sicherheitszone, Veranstaltungsfläche) durchgeführt.

All diese Maßnahmen werden mit einer Projektgenehmigung von maximal 17,559 Millionen Euro abgedeckt.

In Weinzödl wird der Tribünenbau erhöht, die westliche Haupttribüne erweitert und die Nord-Tribüne überdacht. Die Projektgenehmigung dafür beläuft sich auf maximal. 1,4 Millionen Euro.

Schulsozialarbeit bis 2022 gesichert

Neben dem Schulpsychologischen Dienst und BeratungslehrerInnen hat sich die Schulsozialarbeit als eine wichtige Ergänzung der bestehenden Hilfs- und Unterstützungssysteme an Schulen entwickelt. Um dieses Gebiet auch in den nächsten Jahren gut abdecken zu können, wurde zwischen Land und Stadt ein Finanzierungsmodell beschlossen. Damit der städtische Teil der Finanzierung abgedeckt werden kann, wurde eine Projektgenehmigung von 755.700 Euro bis 2021 beschlossen. Diese schlüsselt sich wie folgt auf die Schuljahre auf:

  • 2018/19: 247.200 Euro
  • 2019/20: 251.900 Euro
  • 2020/21: 256.600 Euro

Änderung des Flächenwidmungsplans

In der heutigen Sitzung kam es zum Beschluss der 1. Änderung des 4.01 Flächenwidmungsplans der Landeshauptstadt Graz. Insgesamt gab es Änderungen in sieben Punkten, die in einer Kundmachung aufgelistet sind.

Gegen den letzten Punkt stimmten die KPÖ und die Grünen.

Europäisches Forum für besseren Nahverkehr

Auch im kommenden Jahr wird die EU nach Graz geholt. Beim europäischen CIVITAS-Forum zwischen 2. und 4. Oktober 2019 ist der saubere Transport in Städten das zentrale Thema. Seit der CIVITAS-Gründung 2002 wurden in Europa nicht weniger als 800 Maßnahmen und Lösungen zum städtischen Nahverkehr getestet und umgesetzt.

Für die Stadt Graz stellt das Forum eine tolle Gelegenheit dar, von internationalem Know-how zu profitieren und daran zu arbeiten, die vom Bund angeordnete Emissionsreduzierung bis zum Jahr 2030 umzusetzen. So wurde eine Vorfinanzierung von 173.000 Euro beschlossen, wobei nach Abzug des Anteils der EU 153.000 Euro fürs Budget der Stadt Graz schlagend werden.

ExpertInnen auf zwei Rädern

Seit 2007 findet jährlich der Österreichische Radgipfel statt. Im nächsten Jahr machen die ExpertInnen für Zweiräder in Graz halt. Vom 27. bis 29. Mai 2019 werden dabei nicht weniger als 300 Gäste in unserer Landeshauptstadt erwartet. Für den Radgipfel, der als die Fachveranstaltung des österreichischen Alltagsradverkehrs gilt, teilen sich Bund, Land und Stadt die Kosten. Der städtische Anteil beträgt dabei 53.000 Euro und wurde vom Gemeinderat beschlossen.

Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2017

Auch ein Stück aus dem Stadtrechnungshof wurde im Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Es handelte sich dabei um die Vorprüfung zum konsolidierten Rechnungsabschluss 2017. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass das Ergebnis aus dem Jahr 2017 ohne Einmal- und Umgliederungseffekte nahezu gleich gut wie im Jahr davor ausfiel.

Zum vollständigen Gemeinderatsstück

Abschreibung einer Forderung ans Land

Ein langjähriger Disput über eine Forderung an die steiermärkische Landesregierung wurde nun endgültig ad acta gelegt. Bis einschließlich 2004 wurden von den städtischen AmtstierärztInnen Aufgaben erledigt, die keine gesetzliche Zuständigkeit der Stadt Graz darstellten. Unter anderem handelte es sich dabei um Schlachtfleisch-, Milchhygiene- und BSE-Untersuchungen, die eigentlich in die Zuständigkeit des Landes fielen. Nachdem die Stadt die Durchführung der Tätigkeiten einstellte, wurde für den Zeitraum von 2001 bis 2004 eine Honorarforderung von 256.218,55 Euro an das Land gestellt.

Nachdem dieser Forderung nicht nachgegangen wurde, folgten Mahnungen und Urgenzen, die jedoch zu keinem Ergebnis führten. Aufgrund der Aktenlage wurde nun festgestellt, dass vor der Durchsetzung der Forderung am Rechtsweg die Rechtmäßigkeit sowie eine potenzielle Verjährung geklärt werden müsste. Da die Aussichten auf eine Zahlung des Landes somit eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit mit sich bringen, wurde im Gemeinderat beschlossen, die Forderung zurückzuziehen, um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden. In weiterer Folge wurde ein Nachtragskredit von 256.300 Euro gewährt, um die entstandene finanzielle Lücke zu schließen.

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