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Tagesmutter oder Tagesvater werden

Wichtig zu wissen

Was ist Ihre Aufgabe als Tagesmutter oder Tagesvater?
Sie betreuen Kinder bis 15 Jahre entweder bei Ihnen zu Hause oder in einem Unternehmen. Die Betreuung findet regelmäßig statt. Die Eltern bezahlen für die Betreuung.

Was brauchen Sie dazu?
Sie brauchen eine Bewilligung von uns.

Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen?
Sie müssen geschäftsfähig, körperlich und seelisch in der Lage dazu sein und einen passenden Betreuungsort haben (Infos dazu weiter unten oder §§ 42 Abs. 4 und 50 ff StKBBG 2019).

Wann sind Sie nicht geeignet?
Wenn bei Ihnen oder einer Person, mit der Sie zusammen leben, einer oder mehrere der folgenden Punkte zutrifft:

  • Körperliche oder psychische Erkrankungen
  • Geistige Behinderung oder Sucht
  • Gerichtliche Verurteilungen wegen Handlungen, die das Wohl des Tageskindes gefährden könnten
  • Betreuungsmängel bei Ihren eigenen Kindern, Wahl- oder Stiefkindern
  • Andere Gründe, die das Wohl des Tageskindes gefährden könnten

Was brauchen Sie bei Betreuung im eigenen Haushalt?
Sie brauchen eine familiengerechte Wohnung, mit ausreichend Spiel-und Ruhemöglichkeiten, mindestens aber 30 m2 Bodenfläche für die Tageskinder bzw. für die leiblichen und sonst verwandten Kinder, wobei Sanitär- und Abstellräume nicht mitzurechnen sind. Wohn- und Schlafbereich sollen getrennt sein. Eine ausreichende Freispielfläche oder ein öffentlicher Spielplatz in der näheren Umgebung muss vorhanden sein.

Wie viele Tageskinder dürfen betreut werden?
Eine gleichzeitige Betreuung hängt von der Zahl, dem Alter und den Bedürfnissen der eigenen Kinder ab. Einschließlich der eigenen Kinder können höchstens vier Kinder bis zum Ende der gesetzlichen Schulpflicht gleichzeitig betreut werden.

Welche Voraussetzungen müssen bei Betreuung in betrieblichen Einrichtungen erfüllt werden?
Die Räumlichkeiten müssen im Wesentlichen in Größe und Ausstattung einer familiengerechten Wohnung entsprechen. Es müssen ausreichende Spiel-und Ruhemöglichkeiten im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 m2 Bodenfläche, wobei Sanitär- und Abstellräume nicht mitzurechnen sind. Die Räume müssen ausschließlich dem Zweck der Kinderbetreuung gewidmet sein. Eine ausreichende Freispielfläche oder ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe muss vorhanden sein.

Was empfiehlt die Stadt Graz?
Vor allem zur Sicherheit der Kinder, jedoch auch im eigenen Interesse, wird den AntragstellerInnen dringend ein MMR-Impfschutz (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen! Für die Impfung oder eine allfällige Titer-Bestimmung werden die Kosten von der Stadt Graz übernommen. Bezüglich Kostenübernahme wenden Sie sich an die ABI-Servicestelle.

So funktioniert es + Formular

Wenn Sie als Tageseltern Kinder entgeltlich betreuen wollen, brauchen Sie dazu eine Bewilligung. Um eine solche Bewilligung zu erhalten, schicken Sie das ausgefüllte Ansuchen Betreuungsbewilligung zusammen mit den notwendigen Unterlagen (siehe unten) an die Abteilung für Bildung und Integration.

Notwendige Unterlagen

  • Betriebsabsichtserklärung und positives Elektro-Attest (max. 10 Jahre alt) der Wohnung/des Hauses, in der die Betreuung der Tageskinder stattfinden soll
  • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater (Zeugnis)
  • Beschreibung der Räumlichkeiten, die den Kindern zur Verfügung stehen (mit Angabe der Nutzfläche - reine Bodenfläche) und Vorlage der Grundrisspläne (Räume farblich markiert)
  • Ärztliche Atteste für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, die bescheinigen, dass keine offensichtlichen körperlichen oder psychischen Erkrankungen zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegen
  • Strafregisterbescheinigung für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen über 14 Jahre, die nicht älter als drei Monate sind

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Es fallen Bundesgebühren gemäß Gebührengesetz 1957 an. Sie müssen diese bis 14 Tage nach Zustellung des Bescheides einzahlen.

Neubewilligungen
Für den Antrag (Eingabe): 47,30 Euro § 14 TP 6 Abs 2 Gebührengesetz 1957
Für die Beilagen:  3,90 max. 21,80 Euro (je Bogen) § 14 TP 5 Abs 1 Gebührengesetz 1957
Für die Bewilligung: 83,60 Euro (erster Bogen)
plus 2. Bogen: 13 Euro
§ 14 TP 2 Abs 1 Gebührengesetz 1957
und § 6 Gebührengesetz 1957

Ergänzungen: Standortänderung
Für den Antrag (Eingabe): 14,30 Euro § 14 TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957
Für die Beilagen:  3,90 max. 21,80 Euro (je Bogen) § 14 TP 5 Abs 1 Gebührengesetz 1957
Für die Bewilligung: keine Gebühr

Erweiterung/Einschränkung der Räumlichkeiten
Für den Antrag (Eingabe): 14,30 Euro § 14 TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957
Für die Beilagen:  3,90 max. 21,80 Euro (je Bogen) § 14 TP 5 Abs 1 Gebührengesetz 1957
Für die Bewilligung: keine Gebühr

 

Kontakt

Geschäftsbereich Bildungsservice
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr und Kund:innenkontakt ist nur nach Online-Terminbuchung möglich!

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Zuständige Dienststelle

ABI-Service 

Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration