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Pflegeheim-Zuzahlungen: Behördenwege einfacher

30.07.2019
Andrea Fink und Robert Krotzer präsentieren den neuen Folder
Andrea Fink und Robert Krotzer präsentieren den neuen Folder© Foto Fischer

Wenn jemand ins Pflegeheim geht, ist das oft mit Formalitäten und Kosten verbunden. "Wer pflegebedürftig ist, aber nicht in der Lage ist, die Kosten für ein Heim selbst zu tragen, hat Anspruch darauf, dass einem die Gemeinschaft solidarisch zur Seite steht", betont Pflege-Stadtrat Robert Krotzer (KPÖ).

"Damit die Anträge rasch bearbeitet werden können, wird eine Reihe von Unterlagen benötigt", erklärt Dr.in Andrea Fink, Leiterin des Sozialamts der Stadt Graz. Mit dem neuen Folder sollen die Behördenwege in der Stadt weiter vereinfacht werden.

Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit

Wer über ein Pflegegeld der Stufe 4 oder höher verfügt und auch die anderen Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf (Rest-)Kostenübernahme. Bei Pflegegeldstufen 1-3 erfolgt vor der stationären Aufnahme noch eine Überprüfung durch Pflegesachverständige.

Alle Infos und das Formular findet man unter graz.at/heimzuzahlungen

"2018 wurden 1.678 Grazerinnen und Grazer in privaten Pflegeheimen und 325 den städtischen Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) unterstützt", führt Fink aus. 2017 waren es 1.560 bzw. 295. Auf 97.727.943,90 Euro beliefen sich die Zuzahlungen im Jahr 2018. 88.621.452,35 Euro waren es 2017.

Die Steigerung hat demografische, aber auch politische Ursachen. Dass der Pflegeregress nur im stationären Bereich abgeschafft wurde, hat dazu geführt, dass mehr Menschen in Heime wollen, aber auch jene um Zuzahlungen ansuchen, die sich die Heime bis 2017 selbst gezahlt haben.

Motto: „Mobil vor stationär“

Die Stadt versucht hier gegenzusteuern. "Es geht darum, dass die Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben können", so Krotzer. Damit niemand mehr gezwungen ist, aus finanziellen Gründen, in ein Heim zu gehen, weil er sich neben der mobilen Pflege das tägliche Leben nicht mehr leisten kann, wurde in Graz ein Zuzahlungsmodell eingeführt: "Bei mobilen Pflegediensten in Graz stellen wir sicher, dass den Menschen jedenfalls die Höhe der Mindestpension von 885 Euro für Miete und Lebensalltag verbleibt", sagt Krotzer.

Wichtig sei auch, dass der Regress für die mobile Pflege abgeschafft wird. "Wer in den eigenen vier Wänden bleibt, darf nämlich nicht benachteiligt werden."

Hanno Wisiak

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