Elektronische Ansuchen, Anträge etc.
Gemäß § 1a E-GovG hat jedermann in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden. Bitte verwenden Sie für alle Amtswege gerne den elektronischen Weg. Für die meisten Anliegen gibt es bei der Stadt Graz Online-Formulare.
Wenn es kein Formular gibt, verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse der zuständigen Dienststellen der Stadt Graz. Sie finden die E-Mail-Adresse unter graz.at/Ämter. Wichtig! Sie können Ansuchen, Anträge, Beschwerden etc. mittels Online-Formularen, per E-Mail oder Fax von 0.00 bis 24.00 Uhr an uns schicken. Für elektronische Ansuchen, Anträge etc. gelten die Amtsstunden nicht.
Die Erledigung erhalten Sie dann ebenfalls ganz einfach elektronisch zugestellt. Eine Zusendung mit Zustellnachweis ist nur möglich, wenn Sie bei einem elektronischen Zustelldienst registriert sind.
Technische Voraussetzungen:
- Für die elektronische Kommunikation können Sie folgende Formate verwenden:
Art: Dateiendung: Einfacher Text *.txt Textdokumente *.doc, *.docx, *.rtf Nicht veränderbare Dokumente *.pdf Tabellendokumente *.xls,*.xlsx,*.csv Grafik *.gif, *.jpg, *.jpe, *.jpeg, *.tif, *.tiff, *.png, *bmp Komprimierung *.zip HTML *.html, *.htm, *.css Präsentationen *ppt, *.pps, *.pptx, *.ppsx - Ihr E-Mail darf einschließlich der Anhänge die Dateigröße von 10 MB (Megabyte) nicht überschreiten.
- E-Mails gelten als nicht eingebracht, wenn sie Viren enthalten.
Amtsstunden
- Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr
- Freitag von 8.00 bis 12:30 Uhr
Während der Amtsstunden können Sie schriftliche Anbringen persönlich in den Dienststellen des Magistrats abgeben.
Wichtig: Sie können Anbringen auch jederzeit auf elektronischem Weg (siehe digitalestadt.graz.at) oder auf dem Postweg einbringen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten.
Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten
Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten sind auf den Kontaktseiten der Dienststellen angeführt, siehe www.graz.at/aemter. Dort erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz persönlich oder telefonisch für Beratungen, Auskünfte, Akteneinsicht, mündliche Anträge etc.
Terminvereinbarung: In der Regel muss vor dem Besuch unserer Ämter und Servicestellen ein Termin vereinbart werden: graz.at/termine. Genaue Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf den Kontaktseiten der Dienststellen (siehe www.graz.at/aemter)
Weihnachten, Silvester, Faschingdienstag: Keine Amtsstunden bzw. Öffnungs- und Parteiverkehrszeiten am 24. und 31. Dezember und am Faschingsdienstag ab 12 Uhr.