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Bebauungsplan Hochsteingasse - Grabenstraße WKO

21.11.2019

Informationsveranstaltung zum 03.24.0 Bebauungsplan

Im Zuge der Weiterentwicklung des Standortes der Wirtschaftskammer Steiermark (WKO) hat die Eigentümerin die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan für das genannte Areal. Das gesamte Planungsgebiet für den Bebauungsplan ist ca. 47.000 m² groß und wird durch die Straßenzüge Grabenstraße/Bergmanngasse, Hochsteingasse und Körblergasse begrenzt. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Wir laden Sie daher herzlich ein zur 

Informationsveranstaltung

Wann: Am Montag, dem 2. Dezember 2019 um 18 Uhr

Wo: Pädagogische Hochschule, Aula, Hasnerplatz 12, 8010 Graz

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft neue Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.02 Flächenwidmungsplan. Der Bereich entlang der Hochsteingasse ist als „Kerngebiet (Einkaufszentrenausschluss) - Aufschließungsgebiet (III.01)" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 bis 1,5 bzw. im zentralen Bereich und einem schmalen Streifen entlang der Körblergasse als „Kerngebiet (Einkaufszentrenausschluss)" mit einer Bebauungsdichte von 0,8 bis 2,0 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 30. Jänner 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4713 die zuständige Mitarbeiterin DIin Eva-Maria Benedikt oder unter der Telefonnummer +43 316 872-4727 der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, Mag. Oliver Konrad, gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

Petra Gradwohl

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