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Bebauungsplan Lindweg

07.05.2020

Information zum 03.23.0 Bebauungsplan

Die Eigentümer der Liegenschaften 780 - 787, 788/1, 788/2, und 789 - 795; alle KG 63103 Geidorf haben die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Das gesamte Planungsgebiet ist ca. 4.000 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Mit einem Bebauungsplan werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft neue Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan: Gemäß dem Flächenwidmungsplan liegt das Planungsgebiet im „Allgemeinen Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,2.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie...

... und des geltenden Verbotes von Veranstaltungen können wir keine Informationsveranstaltung zum gegenständlichen Bebauungsplan anbieten. 

Wir möchten sie jedoch herzlich einladen, folgende Informationsangebote zu nutzen:

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 9. Juli 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf.

Sie können alle Unterlagen auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4723 und unter der Email-Adresse: markus.droescher@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Markus Dröscher-Mentil gerne zur Verfügung. Ab dem 15. Mai 2020 besteht zudem die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Termins zur Klärung Ihrer Fragen.

Wichtig: Innerhalb der Auflagefrist bis zum 9. Juli 2020 können Sie Einwendungen zum Bebauungsplan-Entwurf schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Petra Gradwohl

 

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