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Statement Migrant:innenbeirat: Fehlendes Wahlrecht für Migrant:innen

Statement des Migrant:innenbeirates zum fehlenden Wahlrecht für Migrant:innen

01.08.2022

Statement des Migrant:innenbeirates zum fehlenden Wahlrecht für Migrant:innen in Österreich

Das Wahlrecht und damit die politische Teilhabe von Drittstaatsangehörigen in Österreich ist leider immer noch an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft. In Österreich lebende Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind somit bei Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen nicht wahlberechtigt.

In Österreich leben mehr als 1,1 Millionen Menschen, die nicht am politischen Prozess teilnehmen können und vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Viele dieser Menschen leben bereits sehr lange in Österreich, viele von ihnen sind sogar in Österreich geboren und verbringen schon ihr ganzes Leben hier.

Fest steht, dass Österreich eines der Länder mit den restriktivsten Kriterien zum Erwerb der Staatsbürgerschaft ist: Um den österreichischen Pass zu bekommen, muss man unter anderem 10 Jahre lang ohne Unterbrechung im Land gelebt haben, einen Deutsch- bzw. Staatbürgerkundetest (demokratische Ordnung und Grundprinzipien, österreichische Geschichte) absolvieren und als Einzelperson, nach Abzug der Fixkosten [wie z.B. Miete, Unterhaltszahlungen, Kreditraten usw.] noch € 1.030,49 zum Leben übrighaben. Allein der Kostenfaktor macht vielen Migrant:innen eine Einbürgerung unmöglich, auch wenn sie die anderen Voraussetzungen erfüllen.

Der Migrant:innenbeirat betrachtet diese Tatsache, dass etwa 17,7 % der österreichischen Bevölkerung von der politischen Teilhabe ausgeschlossen sind, weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, als ein grobes Demokratiedefizit. 

Es stellt sich die Frage, in welche Richtung sich die österreichische Demokratie bewegt, wenn immer mehr Menschen, die hier leben, am politischen Leben nicht teilhaben können.

Der Migrant:innenbeirat der Stadt Graz appelliert an die Gesetzgeber:innen und empfiehlt dringend, Migrant:innen unabhängig von ihrer Herkunft, nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts zumindest das kommunale Wahlrecht zu gewähren.
Auch ersuchen wir die politisch Verantwortlichen der Stadt Graz, sich für das kommunale Wahlrecht der Migrant:innen einzusetzen.

Migrant:innenbeirat der Stadt Graz
22. Juli 2022

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