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Bebauungsplan 16.32.0 Kärntner Straße - Trattfelderstraße

Informationsveranstaltung

19.06.2023

Die Eigentümerin der Grundstücke Nr. .307, 106/2, 106/3, .847, 108/5 und 108/15; alle KG Webling, hat die Absicht neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz im genannten Gebiet einen Bebauungsplan. Das Planungsgebiet ist ca. 1,5 ha groß.

Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
Wann: Am Montag, dem 3. Juli 2023 um 18:00 Uhr
Wo: bit Schulungscenter, Erdgeschoss, Kärntner Straße 311, 8054 Graz

 

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft neue Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Der Bereich ist als „Nutzungsüberlagerung Kerngebiet mit Gewerbegebiet und Einkaufszentrenausschluss" mit einer Bebauungsdichte von 0,5 - 1,2 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 10. August 2023 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung abrufen.

Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872 4723 und der E-Mail-Adresse markus.droescher-mentil@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Markus Dröscher-Mentil, zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

Marco Muchitsch

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