• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Bestellerprinzip bei der Vermietung

Wer ab sofort die Maklergebühren zahlt

06.07.2023
Symbolfoto
© Getty Images sommart via Canva

Große Veränderung im Bereich der Vermietung: Mit 1. Juli 2023 trat das Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip) in Kraft. Dieses bewirkt, dass zukünftig keine Maklergebühren mehr für Mieter:innen anfallen, und verspricht einen Wandel, der gleichermaßen Vermieter:innen und Mieter:innen betrifft. Was das Bestellerprinzip genau ist und welchen Hintergrund die Regelung hat, wie es sich auf den Immobilienmarkt in Graz auswirkt und welche Konsequenzen das für Ver- als auch Mieter:innen nach sich zieht, erfahren Sie hier.

Die Hintergründe für den Beschluss des Bestellerprinzips

Wenn freie Wohnungen angeboten werden, geschieht dies häufig durch Immobilienmakler:innen, die in aller Regel zuerst von Vermieter:innen beauftragt werden. Mietinteressent:innen, die sich bezüglich eines von Makler:innen inserierten Wohnungsangebots melden, wurden bisher oft dazu angehalten, einen Maklervertrag abzuschließen. Erst dann wurde ihnen die Adresse der Wohnung oder die Kontaktdaten des:der Vermieter:in bekannt gegeben oder konnten sie die Wohnung besichtigen. Mit dem Abschluss dieses Maklervertrages war eine Maklerprovision verbunden - eine Gebühr, die Makler:innen für ihre Dienstleistung einheben.

Was genau ist das Bestellerprinzip?

Das ändert sich nun mit dem Bestellerprinzip, das mit 1. Juli 2023 in Kraft trat. Die gesetzlich beschlossene Regelung besagt, dass diejenige Person, die den:die Makler:in mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt, auch die Kosten für die Dienstleistungen trägt.

Da dies im Regelfall der:die Vermieter:in ist, bedeutet das eine Entlastung für Mieter:innen. Auch alle anderen Leistungen, wie Besichtigungsgebühren, Kosten für Übergabeprotokolle etc. entfallen für Mieter:innen, sofern die Erstbeauftragung durch den:die Vermieter:in erfolgt ist.

Wie wirkt sich das Bestellerprinzip auf Mieter:innen aus?

Für Mieter:innen bringt das Bestellerprinzip deutlich Vorteile mit sich:

  • Mit der neuen Regelung entfällt die finanzielle Belastung der Maklerprovision für Mieter:innen vollständig.
  • Gleichzeitig wird es Wohnungssuchenden ermöglicht, mehr Geld in die eigentliche Miete oder in die Ausstattung der neuen Wohnung zu investieren.

Wie wirkt sich das Bestellerprinzip auf Vermieter:innen aus?

Die größte Veränderung, die das Bestellerprinzip mit sich bringt, ist die Tatsache, dass Vermietende die Kosten der Dienstleistung von selbst beauftragten Makler:innen in Zukunft selbst tragen müssen.

Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass das Bestellerprinzip auch viele Vorteile für Vermieter:innen bietet:

  • Durch die Inanspruchnahme professioneller Maklerdienste findet zum einen eine Entlastung bei der Mieter:innensuche statt.
  • Zeitliche Ressourcen der Vermieter:innen werden geschont.
  • Andererseits steigt die Wahrscheinlichkeit, qualifizierte und zuverlässige Mieter:innen zu finden.
  • Dies kann zu einer Verringerung von Leerständen, einer schnelleren Vermietung und einer stabileren Einnahmequelle führen.
  • Darüber hinaus können Vermieter:innen von den Fachkenntnissen und der Erfahrung professioneller Makler:innen profitieren. Diese können nämlich auch bei Vertragsverhandlungen und anderen administrativen Aufgaben helfen, um den Mietprozess insgesamt zu vereinfachen.

Ein Wandel auf dem Immobilienmarkt

Das Bestellerprinzip bei der Vermietung markiert einen bedeutenden Wandel auf dem Immobilienmarkt - und das österreichweit. Vermieter:innen profitieren von der Unterstützung und Expertise professioneller Makler:innen, während Mieter:innen finanziell entlastet werden und gleichzeitig Zugang zu einem breiteren Angebot an Mietwohnungen erhalten. Das Bestellerprinzip sorgt insgesamt für mehr Transparenz und Fairness bei der Wohnungssuche und kann dazu beitragen, den Mietmarkt in Graz effizienter und gerechter zu gestalten.

Weitere Fragen zu den Themen Wohnung mieten oder vermieten?

Die Expert:innen der Wohnungsinformationsstelle (WOIST) nehmen sich gerne die Zeit und beraten Sie ausführlich bei allen Fragen rund ums Thema Wohnen. Das Beratungsangebot kann von allen Grazer:innen kostenlos in Anspruch genommen werden.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).