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Fahrradstraßen in Graz

Fahrradstraße VZ
Fahrradstraße VZ© Verkehrsplanung

In Graz gibt es derzeit zwei Fahrradstraßen, eine dritte kommt ab April 2024 dazu.
Darauf haben - wie der Name schon beschreibt - Radfahrer:innen Vorrang.
Diese Straßen sind besonders gut für wichtige Verbindungen geeignet, auf denen
viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind.




Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Regeln für Fahrradstraßen vor:

  • Hier ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt.
    Das ist wichtig, damit alle sicher unterwegs sein können.

  • Außerdem kann man mit dem Rad nebeneinander fahren.
    Das bedeutet, dass mehrere Freunde oder Familienmitglieder gemeinsam auf der Straße radeln können, dafür mehr Platz haben, sichtbarer und somit geschützter sind.


  • Ausschließlich Fahrräder dürfen die Straße befahren.
    Hier gibt es freilich Ausnahmen für:

    • Straßenarbeiten
    • Müllabfuhr
    • Öffentlichen Verkehr
    • Rettung, Feuerwehr und Polizei, die zu Notfällen unterwegs sind.
    • Auch das Zu- und Abfahren in die Straßen ist mit Kfz möglich.
    • Manchmal kann die Behörde erlauben, dass bestimmte Fahrzeuge eine Fahrradstraße durchqueren dürfen, das steht dann auf einem Zusatzschild. In der Marburger Straße heißt es zum Beispiel „Durchfahrt Brucknerstraße - Rosengasse erlaubt" oder „Durchfahrt Nußbaumerstraße - Petrifelderstraße erlaubt".

In Graz zeigen besondere Bilder (Piktogramme) direkt auf der Fahrbahn an, dass es sich hier um eine Fahrradstraße handelt. Außerdem sind Fahrradstraßen oft direkt mit anderen Radwegen verbunden.

Fahrradstraße Piktogramm
Fahrradstraße Piktogramm © Foto Fischer

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