
Die Mur in Graz ist für Wassersportler interessant, erfordert jedoch erhöhte Vorsicht. Es gibt Bereiche mit eingeschränkter oder gar keiner Nutzungsmöglichkeit, insbesondere im direkten Umfeld des Kraftwerks. Rote Warnlampen zeigen eine akute Gefahrensituation an und erfordern das sofortige Verlassen des Flusses. Die Wasserqualität ist ungewiss, und das Schwimmen wird nicht empfohlen. Wassersportler sind selbst für ihre Sicherheit verantwortlich und sollten stets Schwimmwesten tragen und sich über die aktuelle Wetter- und Wasserlage informieren. Details zu den Regelungen, Gefahrenbereichen und aktuellen Messwerten sind auf der Webseite verfügbar.
Als Wassersportlerin oder Wassersportler an der Mur übernimmst du Eigenverantwortung. Informiere dich über die aktuelle Gefahrenlage!
Nutzung der Wasserfläche der Mur erfolgt auf eigene Gefahr!
Water sports on the Mur River are undertaken at your own risk!
Allgemeine Gefahrenhinweise und Empfehlungen für die Nutzung der Wasserfläche der Mur
Das ROTE Warnlicht wird bei schneller Wasserführung (hohe Fließgeschwindigkeit) in der Mur oder bei erhöhter Windgeschwindigkeit ausgelöst. In diesem Fall besteht eine Gefahrenlage.
Der Fluss und seine Uferbereiche sind umgehend zu verlassen!
Notfallnummern:
- 112 Euro-Notruf
- 122 Feuerwehr
- 144 Rettung
- 130 Wasserrettung
Rettungsringe sind im Bereich der Sonnendecks vorhanden.
- Der Fluss weist immer eine Strömung auf, auch wenn sie im Bereich des Kraftwerkes Graz-Puntigam optisch kaum wahrgenommen wird. Die Mur wird in diesem Abschnitt künstlich gesteuert (Staubereich) und ist vom Kraftwerksbetrieb beeinflusst.
- bei Hochwasser (größere Abflüsse in der Mur) erhöht sich auch bei gleichbleibendem Wasserspiegel die Fließgeschwindigkeit erheblich
- durch ein Öffnen der Wehranlage (z.B. Hochwasser ab 200 m³/s, Stauraumspülung, Betriebsstörung, usw.) sinkt der Wasserspiegel im Stauraum ab und es kommt zu einem starken Ansteigen der Fließgeschwindigkeit
- Holz und anderes Treibgut kann sich jederzeit im Gewässer befinden - dadurch bedingte Gefahren sind zu beachten
- Wind kann die Fortbewegung im Wasser deutlich erschweren
- Bei Gewitter und Sturmböen die Wasserfläche umgehend verlassen
- Gefahr von Blitzschlag und Abdrift
- die Mur ist kein Badegewässer - Schwimmen/Abkühlen nicht empfohlen
- die Wasserqualität wird nicht überprüft
- die bakterielle Belastung des Gewässers kann sehr hoch sein (z.B. Durchfall, Erbrechen, Hautinfektionen,...)
- die Wassertemperatur ist auch im Sommer niedrig (ca. 10-15°C)
- die Fließgeschwindigkeit ändert sich laufend und ist schwer abschätzbar
- das Wasser ist trüb - Sichttiefe nicht vorhanden
- Sonnendecks sind KEINE Einstiegsstellen zum Baden - diese dienen nur dem Notausstieg
- der Wasser- und Uferbereich der Mur ist unbewacht
- im Ernstfall sind keine Rettungsschimmer vor Ort
- als Nichtschwimmer bleibe dem Wasser und der steilen Uferböschungen fern
- Einhalten der Regelungen des Schifffahrtsgesetzes (siehe BGBl. I Nr. 62/1997 i.d.g.F.) und der Seen- und Flussverkehrsordnung (BGBl. II Nr. 98/2013 i.d.g.F.)
- die Regelungen betreffen auch Schwimmkörper (Stand-Up-Paddels, Rafts, Tubes, ...)
- Alkoholverbote beachten
- Verkehrsvorschriften sind einzuhalten und nautische Kenntnisse (z.B. Schifffahrtszeichen) müssen vorhanden sein
- Informiere dich immer über die aktuelle Gefahrenlage

Sobald die ROTEN Warnlampen anspringen (Marina Angergasse, Seichtwasserzone, Puchsteg, Anlegestelle Pichlergasse) bzw. die automatische Anzeigetafel (Prismentafel) am südlichen Ende der Seichtwasserzone das Verbotszeichen anzeigt ist der erweiterte Wassersportbereich jedenfalls umgehend zu verlassen.
Bei normaler Wasserführung (Durchfluss bis maximal 200 m³/s) wird der Wassersportbereich mittels automatischer Anzeige (Prismentafel) erweitert und es darf die Wasserfläche auf der linken Murseite (Ostseite, 40 m Streifen) zwischen der Seichtwasserzone/Stadtstrand bis Anlegestelle/Sonnendeck Pichlergasse genutzt werden. Die rechte Murseite (Westseite) ist für die Schifffahrt und Wassersportnutzung dauerhaft gesperrt. (Link zu Lageplan)
Die Nutzung der erweiterten Wassersportfläche erfolgt auf eigene Gefahr und soll nur nach vorheriger - auf die persönlichen Kenntnisse - abgestimmte Gefahrenbeurteilung durch die Wassersportlerin bzw. den Wassersportler erfolgen.
Die Grenzwerte für die Sperre der Wasserfläche wurden in einem Sicherheitsplan festgelegt. Dieser liegt der entsprechenden Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9.2.2026 über schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf der Mur im Bereich des Kraftwerkes Graz-Puntigam zu Grunde (Link zu Verordnung).
In der Verordnung des Landeshauptmanne von Steiermark vom 9.2.2026 über schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf der Mur im Bereich des Kraftwerkes Graz-Puntigam sind die Vorgaben für die Beschilderungen festgelegt.
- Schwimmwesten/Schwimmbojen verwenden - eine Schwimmweste erhöht bei Notfällen die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich
- Selbst gute Schwimmer können nicht gegen erhöhte Fließgeschwindigkeit in der Mur schwimmen - im Notfall immer versuchen mit der Strömung ans Ufer zu gelangen
- Einhalten der allgemeinen Präventionsmaßnahmen gegen Ertrinken
- z.B. österreichische Wasserrettung - Link zu Baderegeln
- Sich über die örtlichen Gegebenheiten informieren
- Sich über die Wettervorhersage informieren
- Für Unerfahrene gibt es Kurse zu verschiedenen Wassersportarten an der Mur in Graz

A) Kraftwerksnahbereich - dauerhaft gesperrte Wasserfäche
Die Wasserfläche im unmittelbaren Nahbereich des Kraftwerkes ist dauerhaft gesperrt. Die wassersportliche Nutzung ist verboten.
Der Kraftwerksnahbereich reicht vom Sonnendeck Pichlergasse bis zur Ruderbootanlegestelle Petersbachmündung.
Die letzte Ausstiegsstelle im Normalfall befindet sich linksufrig im Bereich des Sonnendecks Pichlergasse (flussauf vom rot-weiß-roten Verbotszeichen).
B) Erweiterter Wassersportbereich - bei Gefahrenlagen gesperrt
Bei Gefahrenlagen ist der erweiterte Wassersportbereich zusätzlich gesperrt und es gelten gesonderte Sperrflächen.
Eine entsprechende Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9.2.2026 über schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf der Mur im Bereich des Kraftwerkes Graz-Puntigam wurde erlassen (siehe Link zu Verordnung).
Nutzung auf eigene Gefahr!
Unerfahrenen Wassersportlern wird die Nutzung des erweiterten Wassersportbereiches NICHT empfohlen.
Eine Nutzung des erweiterten Wassersportbereiches ist nur zulässig, wenn KEINE roten Warnlampen aktiviert sind und je Uferseite nur ein (1) rot-weiß-roten Verbotszeichen ersichtlich ist.
Messwerte beim Pegel Puchsteg
Als einen Aspekt der Gefahrenbeurteilung wurde durch die Stadt Graz im Stauraum des Murkraftwerkes Graz - Puntigam Messinstrumente im Bereich des Puchsteges installiert. Es werden der Wasserstand, die Oberflächengeschwindigkeit und die Windrichtung und -geschwindigkeit gemessen und als Grafik dargestellt. Hierbei handelt es sich um ungeprüfte Rohdaten. Link zu Feuerwehr Grafik
Weiters befindet sich ein Pegel der Hydrografie Steiermark im Bereich der Keplerbrücke/Wartingergasse. (LINK zu Hydrografie)
Sobald die ROTEN Warnlampen anspringen (Marina Angergasse, Seichtwasserzone, Puchsteg, Anlegestelle Pichlergasse) bzw. am südlichen Ende der Seichtwasserzone je Uferseite zwei (2) rot-weiß-rote Verbotszeichen anzeigt werden, ist der erweiterte Wassersportbereich jedenfalls umgehend zu verlassen.
Für das visualisierte Warnsystem (rote Warnlampen) erfolgt eine automatisierte Auswertung der aktuellen Messwerte, wobei die Fließgeschwindigkeit, der Wasserspiegel und die Windgeschwindigkeit kombiniert werden.



