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Fahrradstraße Laimburggasse

Machen Sie mit! Zweite Phase der Beteiligung läuft

16.05.2025
Fahrradstraße Laimburggasse - Vogelweiderstraße
Fahrradstraße Laimburggasse - Vogelweiderstraße© verkehrplus ZT GmbH, 2025

Die Laimburggasse und die Vogelweiderstraße werden bereits von vielen Radfahrer:innen als durchgängige Radverkehrsachse genutzt. Im Rahmen der Radoffensive Graz 2030 sollen beide Straßen nun zu einer Fahrradstraße werden. Das Ziel ist, eine sichere Verbindung für Radfahrer:innen zu schaffen, ohne andere Verkehrsteilnehmende auszuschließen. Für den Kfz-Verkehr wird sich wenig ändern, da die bereits vorhandenen Einbahn-Abschnitte bestehen bleiben.

Begleitend zur geplanten Umsetzung einer Fahrradstraße können die beiden Straßen teilweise baulich umgestaltet werden.

Von 12. Mai bis einschließlich 1. Juni 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Anregungen auf eine interaktiven Karte auf mitgestalten.graz.at einzutragen. Nach dem Ende der Online-Beteiligung werden alle Beiträge geprüft und nach Möglichkeit im Planungsprozess berücksichtigt.

Vizebürgermeisterin Judith Schwentner in der Laimburggasse
Vizebürgermeisterin Judith Schwentner in der Laimburggasse© Stadt Graz

Vizebürgermeisterin Judith Schwentner:

 „Die Fahrradstraße in der Laimburggasse ist nicht nur ein wichtiges Projekt für die Rad-Infrastruktur, sondern auch ein großer Schritt zur Aufwertung der Lebensqualität in diesem Bereich. Mit neuen Gestaltungsideen wie Begrünung und mehr Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen wir Raum zum Verweilen und sorgen gleichzeitig für eine angenehme Atmosphäre. Darüber hinaus machen wir den täglichen Weg für zahlreiche Radfahrer:innen sicherer und komfortabler."

Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen sind speziell auf den Radverkehr ausgerichtete Straßen, die das sichere und komfortable Radfahren fördern. Sie spielen eine zentrale Rolle im Ausbau der Radinfrastruktur.

  • Es gilt ein maximales Tempo von 30 km/h.
  • Man darf mit Fahrrädern nebeneinander fahren.
  • Radfahrende dürfen in Fahrradstraßen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Ein Zu- und Abfahren ist für KFZ dennoch erlaubt. Das Durchfahren ist zwar nicht vorgesehen, kann jedoch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch die Behörde erlaubt werden.
  • Fahrradstraßen können ergänzend auch durch Gestaltungsmaßnahmen (Begrünung, Möblierung) aufgewertet werden.
  • Eine Fahrradstraße wird durch Beschilderungen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet.

Nutzen Sie die Gelegenheit bis 01.06.2025 und bringen Sie IhreAnregungen direkt auf www.mitgestalten.graz.at ein.

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