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Balkon- und Fassadenbegrünung: Was ist erlaubt?

03.06.2025

Wer in Graz seinen Balkon oder die Fassade begrünen möchte, sollte einige Punkte beachten. Die Begrünung ist grundsätzlich erlaubt, erfordert aber die Prüfung der Statik des Balkons und gegebenenfalls die Zustimmung des Vermieters, insbesondere bei Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes. Das Anbringen von Blumentöpfen oder Rankgittern an der Fassade bedarf immer der Zustimmung. Innerhalb des eigenen Bereichs ist die Bepflanzung frei, Pflanzen, die ins Nachbarreich hineinragen, können jedoch entfernt werden. Bei Schäden durch herabfallende Gegenstände haftet in der Regel derjenige, der die Pflanzen angebracht hat – bei Montage innerhalb des Balkons der Mieter, außerhalb der Eigentümer. Es ist ratsam, den Mietvertrag zu prüfen und Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

Die Bepflanzung von Balkon und Fassade bringt Freude: Aber was darf man und was nicht?
Die Bepflanzung von Balkon und Fassade bringt Freude: Aber was darf man und was nicht?© ibnjaafar von Getty Images via Canva.com

Nach einer langen Winterpause ist es nun endlich wieder so weit: Die Natur erwacht zum Leben. Blumen sprießen aus dem Boden, Bienen summen durch die Luft - und viele Grazer:innen holen Blumenerde, Spaten und Gießkanne aus dem Keller, um ihr Zuhause in ein kleines grünes Paradies zu verwandeln. 

Doch so viel Freude das Pflanzen auch bereitet, ganz ohne Regeln geht es nicht: Was ist beim Garteln am Balkon erlaubt und worauf sollte man besser verzichten? Wir bringen Licht ins Grüne.

Darf ich meinen Balkon oder die Fassade begrünen?

Grundsätzlich: Ja. Es gibt keine allgemeingültige Regel, wie viele oder welche Pflanzen Sie auf dem Balkon oder der Fassade anbringen dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass statische Anforderungen erfüllt sind und der Balkon das zusätzliche Gewicht problemlos tragen kann - schwere Blumentröge könnten ein Problem darstellen und ein solches Vorhaben sollte unbedingt mit den Vermieter:innen vorab abgesprochen werden.  

Für die Anbringung von Blumentöpfen an der Hausfassade dürfen nicht einfach Löcher gebohrt werden - es handelt sich genaugenommen um eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Mietobjekts, welche die Zustimmung des:der Vermieter:in bedarf.

Achten Sie auch unbedingt darauf, dass durch die Bepflanzung keine Schäden an der Bausubstanz entstehen - etwa durch stark wuchernde Kletterpflanzen wie Efeu oder Wilden Wein. Auch Verschmutzungen, zum Beispiel durch herabtropfendes Gießwasser, herabfallende Blätter oder Blumenerde, sind zu vermeiden.

Tipp: Informieren Sie sich im Fachhandel, welche Pflanzen sich für Ihre Gegebenheiten eignen.

Wo dürfen meine Pflanzen wachsen?

Erlaubt ist das Begrünen ausschließlich auf dem eigenen Balkon oder der eigenen Fassadenfläche - also innerhalb des Miet- oder Eigentumbereichs. „Ragen die Pflanzen in den Nebenbalkon hinein, hat der:die Nachbar:in das Recht, diese einfach abzuschneiden", erklärt Karin Hauder, Leiterin der Wohnungsinformationsstelle Graz.

Gemeinschaftsflächen oder fremde Bereiche dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der:des Vermieter:in sowie der Miteigentümer:innen des Wohnhauses bepflanzt werden.

Sind innen liegende Blumenkästen erlaubt?

Ja - sofern sie sicher befestigt sind, beim Gießen kein Wasser an der Fassade herunterlaufen sollte oder die Nachbar:innen nicht anderwärtig gestört werden.

Wenn man Blumenkisten an der Außenseite des Balkons befestigen möchte, so hat man dafür Sorge zu tragen, dass diese sicher montiert sind und nicht herunterfallen können.

Vermieter:innen haben das Recht, das Anbringen von außen liegenden Blumenkästen aus Sicherheitsgründen zu verbieten - das kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich darunter eine Sitzbank oder ein Spielplatz befindet.

Was ist mit der Anbringung von Rankgittern?

Die Aufstellung von kleinen, freistehenden Rankhilfen ist in der Regel kein Problem - solange das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigt wird.

Wenn für die Anbringung des Rankgitters jedoch ein Loch in die Fassade gebohrt werden muss, bedarf auch dies wieder die Zustimmung des:der Vermieter:in bzw. der Mieteigentümer:innen.

Darf ich auf meinen Balkon ein Insektenhotel aufstellen?

Es gibt keine allgemeinen Verbote, die das Aufstellen eines Insektenhotels auf dem Balkon untersagen. Dennoch ist es ratsam, sich im Vorfeld bei dem:der Vermieter:in zu erkundigen, ob die Aufstellung gestattet ist.

Wichtig: Muss für die Befestigung ein Loch in die Fassade gebohrt werden, benötigen Sie in jedem Fall die Zustimmung des:der Vermieter:in bzw. der Mieteigentümer:innen.

Zudem sollten Sie bedenken, dass ein Insektenhotel nicht nur still vor sich hinsteht - es lädt mit der Zeit allerlei summende und brummende Gäste ein. Für Naturfreund:innen ein Traum, für manche Nachbar:innen jedoch vielleicht ein Grund zur Sorge. Sprechen Sie Ihr Vorhaben daher am besten auch mit ihnen ab, um potenziellen Konflikten vorzubeugen.

Wer haftet bei Schäden durch herabfallende Pflanzen oder Blumenkästen?

Bei etwaigen Schäden kommt § 1318 ABGB zur Anwendung:

  • Bei Montage an der Innenseite des Balkons haftet in der Regel der:die Mieter:in als Wohnungsinhaber:in.
  • Bei der Anbringung außerhalb des Balkongeländers haftet meist der:die Hauseigentümer:in. Deshalb findet sich in vielen Mietverträgen eine Klausel, wonach Gegenstände an der Außenseite nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermieter:innen angebracht werden dürfen. Eine Zustimmung der Vermieter:innen ist aber auch dort erforderlich, wo eine solche Klausel im Mietvertrag fehlt. Halten sich Mieter:innen nicht daran, kann eine Unterlassungs- oder Besitzstörungsklage drohen. Im Schadensfall kann der:die Vermieter:in jedenfalls für den verursachten Schaden die Mieter:innen zur Verantwortung ziehen und verlangen, dass diese für die Kosten aufkommen.

Balkon- und Fassadenbegrünung: Checkliste für Mieter:innen

  • Lesen Sie Ihren Mietvertrag und die Hausordnung durch.
    • Gibt es irgendwelche Sonderregelungen zu beachten?

  • Holen Sie sich die Zustimmung von Ihrem:Ihrer Vermieter:in.
    • Erforderlich, wenn
      • Bohrungen oder andere bauliche Eingriffe nötig sind.
      • Blumenkästen an der Außenseite des Balkons befestigt werden.
    • Nicht erforderlich, wenn
      • Pflanzen sicher auf dem Boden des Balkons stehen und keine Gefahr darstellen.
      • Blumenkästen an der Innenseite des Balkons befestigt werden.

  • Beachten Sie die Tragfähigkeit Ihres Balkons.
    • Der Balkon darf nicht überlastet werden.
    • Im Zweifel: Klären Sie die statische Belastungsgrenze mit der:dem Vermieter:in.

  • Vermeiden Sie Schäden.
    • Durch stark wuchernde Kletterpflanzen, Tropfwasser, herabfallende Erde und Blätter etc.

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Nachbar:innen

Sommer am Balkon – weitere Tipps

Was sonst noch am Balkon erlaubt (oder verboten) ist - vom Grillen bis zum Baden im Whirlpool - finden Sie in diesem Blogpost.

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Wenden Sie sich gerne an das Team der WOIST (www.graz.at/woist). Das Beratungsangebot kann von allen Grazer:innen kostenlos in Anspruch genommen werden!

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