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Bebauungsplan 06.24.0 Brockmanngasse - Münzgrabenstraße - Stremayrgasse

17.11.2025

Informationsveranstaltung

DieEigentümerin der Liegenschaft Münzgrabenstraße 37 (Grundstück 1607, KG 63106 Jakomini) hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch weiter benachbarte Grundstücke umfasst. Das Planungsgebiet ist ca. 4.375 m2 groß und wird von der Brockmanngasse, der Münzgrabenstraße und der Stremayrgasse begrenzt.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

  • Wann: Am Montag, dem 1. Dezember 2025 um 18 Uhr
  • Wo: Modeschule Graz, Festsaal, 2. Stock, Ortweinplatz 1, 8010 Graz

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu dem Grundstück sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Der Bereich ist teilweise als „Kerngebiet mit allgemeinem Wohngebiet und Einkaufszentrenausschluss", teilweise als „Kerngebiet mit Einkaufszentrenausschluss" (in Teilbereichen innerhalb des „Sanierungsgebiets Lärm") ausgewiesen. Die zulässige Bebauungsdichte beträgt 0,8 bis 2,5. Im Süden ist ein kleiner Bereich als „öffentliche Parkanlage" ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 27. November 2025 bis zum 22. Jänner 2026 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter https://www.graz.at/bebauungsplanung abrufen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4714  und E-Mail-Adresse martina.weinzettl@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DDIin Martina Weinzettl, zur Verfügung (Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 14 Uhr).

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