Informationsveranstaltung
Die grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft Schönaugasse 30 hat um Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch die angrenzenden Grundstücke umfasst. Das Bebauungsplanungsgebiet stellt eine Fläche von insgesamt ca. 2.645 m² dar.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
- Wann: Am Donnerstag, dem 26. Februar 2026 um 18 Uhr
- Wo: Modeschule Graz, Festsaal, 2. Stock, Ortweinplatz 1, 8010 Graz
Mit einem Bebauungsplan ...
... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann in weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen auf den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Das Bebauungsplangebiet ist als „Allgemeines Wohngebiet", teilweise im Sanierungsgebiet Lärm, mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,4 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 02. April 2026 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes DI Eva Maria Traschler unter der Telefonnummer +43 316 872-4705 und E-Mail-Adresse evamaria.traschler@stadt.graz.at zur Verfügung.
