Hohe Stromkosten beschäftigen weiterhin viele Haushalte. Was für viele Hausbesitzer:innen schon länger eine Möglichkeit ist, wird auch für Mieter:innen von Wohnungen zunehmend interessant: einen Teil ihres Stroms selbst zu erzeugen. Eine Option dafür sind (Plug-in-)Photovoltaik-Anlagen, oft auch Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen genannt.
Für Mieter:innen stellt sich dabei häufig die Frage: Darf ich in meiner Mietwohnung überhaupt ein Balkonkraftwerk installieren? Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sind einige rechtliche und praktische Punkte zu beachten, die im Folgenden näher erläutert werden.

Was ist ein Balkonkraftwerk?
Es handelt sich dabei um eine kleine PV-Anlage, die Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandelt. Ein integrierter Wechselrichter sorgt dafür, dass der erzeugte Strom als Wechselstrom für den Haushalt nutzbar wird. Der produzierte Strom wird direkt in den eigenen Haushalt eingespeist und kann beispielsweise für Kühlschrank, Waschmaschine oder andere Elektrogeräte verwendet werden.
Brauchen Mieter:innen eine Zustimmung der Vermieter:innen bzw. anderen Wohnungseigentümer:innen für ein Balkonkraftwerk?
Ob ein Balkonkraftwerk installiert werden darf, hängt in erster Linie davon ab, ob dafür bauliche Veränderungen am Gebäude erforderlich sind.
- Ohne bauliche Veränderung: Wird die Anlage lediglich am Balkon aufgestellt oder befestigt, ohne die Bausubstanz zu verändern, kann eine Installation grundsätzlich zulässig sein.
- Mit baulicher Veränderung: Sind etwa Bohrungen an Fassade oder Balkon notwendig, ist in der Regel die Zustimmung der Vermieter:innen erforderlich.
Auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, empfiehlt es sich, die Vermieter:innen vorab zu informieren. So können mögliche Missverständnisse oder spätere Konflikte vermieden werden.
Handelt es sich um eine Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage, müssen auch die anderen Wohnungseigentümer:innen über die geplante Installation informiert werden. Diese haben in der Regel zwei Monate Zeit, um Einwände zu erheben. Ein Widerspruch ist jedoch nur möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, etwa Sicherheitsbedenken.
Darf die Hausordnung Balkonkraftwerke grundsätzlich verbieten?
In manchen Hausordnungen oder Mietverträgen finden sich Regelungen zu baulichen Veränderungen am Gebäude oder zur Nutzung von Balkonen. Diese können auch Auswirkungen auf die Installation eines Balkonkraftwerks haben.
Im Zweifel empfiehlt es sich daher, einen Blick in den Mietvertrag sowie in die Hausordnung zu werfen und die geplante Installation vorab mit der Hausverwaltung abzustimmen - zusätzlich zur Abstimmung mit dem:der Vermieter:in.
Technische Voraussetzungen, die zu beachten sind
Neben mietrechtlichen Fragen sind auch technische und sicherheitsrelevante Anforderungen zu beachten. Dazu zählen unter anderem:
- fachgerechte Installation der PV-Anlage
- geeignete und sichere Befestigung am Balkon
- kompatible Steckdose bzw. geeigneter Stromanschluss
- Verständigung des Netzbetreibers bzw. eine Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme
Viele Anbieter von Balkonkraftwerken informieren bereits beim Kauf über die notwendigen Schritte. Lassen Sie sich dazu unbedingt ausführlich beraten.
Für wen lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Für Haushalte, die einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und einen eher geringen Jahresstromverbrauch haben, kann sich ein Balkonkraftwerk durchaus bezahlt machen.
Wichtig ist jedoch: Der erzeugte Strom wird direkt im Haushalt verbraucht und nicht gespeichert. Das bedeutet, dass besonders jene Haushalte profitieren, die tagsüber Strom benötigen, etwa durch Homeoffice, laufende Haushaltsgeräte oder andere elektrische Geräte. Wird der Strom genau dann genutzt, wenn er erzeugt wird, kann sich das stärker auf die Stromkosten auswirken.
Die Vorteile im Überblick:
- geringere Stromkosten
- Nutzung von erneuerbarer Energie
- vergleichsweise geringe Leistung im Vergleich zu großen PV-Anlagen (max. 800 Watt)
- einfache Installation
- relativ niedrige Anschaffungskosten (Komplett-Pakete sind teilweise bereits ab 600 Euro erhältlich)
Zu beachten ist:
- Ein Balkonkraftwerk kann keine vollständige Stromversorgung ersetzen und dient in der Regel als Ergänzung zum bestehenden Strombezug aus dem Netz.
- Balkon oder Terrasse sollten möglichst viel Sonnenlicht erhalten, damit die Anlage effizient arbeiten kann.
- Bis sich die Anschaffungskosten durch eingesparte Stromkosten amortisieren, kann es mehrere Jahre dauern. Die Anschaffung sollte daher als langfristige Investition betrachtet werden.
Zusammenfassung
Balkonkraftwerke sind grundsätzlich auch für Mieter:innen möglich. Entscheidend ist dabei, ob für die Installation bauliche Veränderungen erforderlich und welche Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung niedergeschrieben sind.
Wer die Installation eines Balkonkraftwerks plant, sollte daher vorab prüfen,
- ob bauliche Eingriffe notwendig sind,
- ob eine Zustimmung der Vermieter:innen erforderlich ist und
- ob die technischen Anforderungen erfüllt werden können.
Eine frühzeitige Abstimmung mit Vermieter:in und Hausverwaltung bzw. anderen Wohnungseigentümer:innen kann außerdem helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden.
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