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Parkgebühren-Befreiung für Hebammen im Dienst

Endlich Gleichstellung mit Ärzt:innen und ambulanten Pflegedienst

19.05.2026

Der Grazer Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 21. Mai eine wichtige Verbesserung für Hebammen: Künftig sind berufliche Autofahrten im Rahmen ihrer Tätigkeit von Parkgebühren befreit. Die neue Regelung gilt ab 4. Juni und umfasst neben Geburten auch Vor- und Nachsorge sowie Beratungsgespräche im Rahmen des Eltern-Kind-Passes.

Die Initiative dazu ging von der Grazer Hebamme Christine Rieger aus. Die neue Regelung stellt Hebammen damit Ärzt:innen und ambulanten Pflegediensten gleich und erleichtert insbesondere Hausbesuche, deren Dauer oft nicht planbar ist: „Ich danke Vizebürgermeisterin Judith Schwentner und Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer herzlich für ihren engagierten Einsatz für uns freiberufliche Hebammen. Die Befreiung von den Parkgebühren stellt eine bedeutende Erleichterung in unserem beruflichen Alltag dar und unterstützt uns maßgeblich bei der Betreuung von Familien in ihrem Zuhause", so Christine Rieger.

Hebammen haben es künftig leichter

Bürgermeisterin Elke Kahr:
„Seit langem haben wir uns dafür eingesetzt, dass es für Hebammen eine Befreiung von Parkgebühren gibt. Das ist eine wichtige Erleichterung in einem Berufsfeld, in dem es auf jede Minute ankommen kann."

Vizebürgermeisterin Judith Schwentner:
„Hebammen leisten jeden Tag unglaublich wichtige Arbeit, oft direkt bei Familien zuhause und oft unter großem Zeitdruck. Mit der Parkgebührenbefreiung schaffen wir eine konkrete Erleichterung im Berufsalltag und sorgen dafür, dass Hebammen rasch und unkompliziert dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Damit setzen wir einen langjährigen Wunsch um und stärken die Gesundheitsversorgung für Familien in Graz ganz unmittelbar."

Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer:
„Wer Gesundheitsversorgung ernst nimmt, muss auch die Arbeitsrealität jener sehen, die täglich unterwegs sind und Menschen zuhause begleiten. Genau dort braucht es die Beratung und Unterstützung von Hebammen für Familien in einer sehr aufregenden Phase voller Fragen."

Die Befreiung gilt für die gesamte berufliche Tätigkeit nach dem Hebammengesetz und geht damit über bestehende Regelungen in anderen Städten hinaus. Während etwa in Wien Ausnahmen nur für den Bereich der Geburtshilfe vorgesehen sind, umfasst die Grazer Lösung ausdrücklich auch Vor- und Nachsorgeleistungen.

Anna Maria Rath, Landesgeschäftsstelle Steiermark des Österreichischen Hebammengremiums: "Durch die als Kassenleistung angebotenen Hebammen -Hausbesuche vor und nach der Geburt werden Familien genau dort unterstützt, wo sie diese Betreuung am naheliegendsten ist - in ihrer eigenen Lebenswelt. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte und individuell angepasste Versorgung, die sich an den jeweiligen gesundheitlichen und sozialen Voraussetzungen von Frauen und Familien orientiert.

Bisher war diese wichtige Versorgungsform jedoch häufig mit organisatorischen Hürden verbunden: Hebammen mussten sich mit der jeweiligen Parksituation auseinandersetzen und waren nicht selten mit Strafzetteln konfrontiert, wenn Hausbesuche länger dauerten als ursprünglich geplant. Mit der neuen Regelung gehört diese zusätzliche Belastung nun der Vergangenheit an - und schafft damit endlich die Rahmenbedingungen, die eine ungestörte und qualitätsvolle Betreuung von Familien ermöglichen."

Regelung gilt ab Juni

Voraussetzung ist eine gut sichtbare Kennzeichnung des Fahrzeugs mit der offiziellen Tafel „Hebamme im Dienst" samt Amtssiegel des Österreichischen Hebammengremiums. Die Tafeln werden zentral vom Hebammengremium ausgegeben, wodurch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Die Stadt Graz setzt damit ein klares Zeichen für eine niederschwellige Gesundheitsversorgung und bessere Arbeitsbedingungen in einem zentralen Gesundheitsberuf.

Die neue Regelung gilt ab 4. Juni 2026.

 

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