Die Arbeitsgruppe Wahlkampfbeobachtung des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz legt folgende erste Bewertung des Wahlkampfes für den Zeitraum 18. Mai bis 28. Mai vor.
Bislang sind acht Parteien beziehungsweise wahlwerbende Gruppen (von elf) an diesem Wahlkampf in der ersten Phase beteiligt. Diese sind: KPÖ, Grüne, SPÖ, ÖVP, FPÖ, KFG, MFG, dbö.
Folgende menschenrechtsrelevante Themen wurden, so weit aus den Materialen ersichtlich, in den Wahlkampf eingebracht: Wohnen, Integration, Soziales und Gesundheit, Bildung und Kinderbetreuung, Demokratie und Teilhabe, Gesellschaftspolitik und Frauenrechte. Die Themenbereiche Umwelt, Mobilität und Verkehr, Stadtentwicklung, Arbeit, Kunst und Kultur zeigten bislang wenig menschenrechtliche Referenzen. Andere Themen wie Wirtschaft und Finanzen, Sicherheit, Tierschutz oder Sport zeigten bislang keine menschenrechtsrelevanten Diskurse, werden aber weiterhin beobachtet.
Wohnen
Alle Parteien fordern leistbaren Wohnraum. Dabei unterscheiden sich die Positionen der Parteien sehr stark von der Schaffung von leistbarem Wohnraum bis zur Preisbegrenzung und Beihilfenforderung. Die konkretesten und umfangreichsten Vorschläge kommen dabei von der KPÖ. Kritisch zu betrachten sind Forderungen von ÖVP, den Zugang für Gemeindewohnungen auf Personen mit einem fünfjährigen Hauptwohnsitz in Graz zu beschränken, beziehungsweise der Slogan „Heimvorteil für Grazer im Gemeindebau" seitens der FPÖ. Aus menschenrechtlicher Sicht kann beim Zugang zu Wohnraum nur nach sachlichen Kriterien unterschieden werden, aber nicht nach in der Person oder im Verdienst der Person gelegenen Merkmalen.
Integration
Das Thema wird zum Teil sehr restriktiv und abweichend von der EU-Linie als Bringschuld diskutiert. Während KPÖ und Grüne auf eine Stadt für alle setzen, wollen ÖVP, KFG und FPÖ restriktive Maßnahmen und Regeln einführen. Die Residenzpflicht, die von der ÖVP vorgeschlagen wird, muss aus menschenrechtlicher Sicht als kritisch gesehen werden, weil es eine freiheitsbeschränkende Maßnahme darstellt, wofür keine angemessene Rechtfertigung geboten wird. Sich gegen den Bau von Moscheen einzusetzen, unterliegt der Meinungsäußerungsfreiheit, solange damit kein Aufruf zu unmittelbarer Diskriminierung verbunden wird.
Bildung und Kinderbetreuung
Forderungen nach Ganztagsschulen oder deren Ablehnung und die Budgets für die Universitäten dominieren den Diskurs, der in erster Linie von NEOS und SPÖ geführt wird. Kinderbetreuung wird von SPÖ, KPÖ, Grünen, Neos und ÖVP thematisiert, richtet sich insgesamt in erster Linie als Unterstützungsleistung an Erwachsene, denn als Elementarbildung und Recht auf Bildung an die Kinder.
Gesellschaftspolitik
Zu gesellschaftspolitischen Themen werden Jugendbeteiligung und Frauenrechte gezählt. Zu den Frauenrechten gibt es bislang nur eine Forderung seitens der SPÖ, Femizide zu stoppen.
Kultur
Der Dialog über Kulturpolitik in Graz wird in erster Linie über die Budgetknappheit und die vermeintlichen Einsparungsnotwendigkeiten geführt. Dies wird menschenrechtsrelevante Auswirkungen haben. Diese sind jedoch nur kursorisch mit Aussagen wie, „Kürzungen werden die freie Szene treffen", angesprochen.
Demokratie, Transparenz und Teilhabe
Im Demokratiediskurs geht es in erster Linie um die Frage der Bezirksdemokratie. Die Diskurse werden allenfalls noch zu beurteilen sein, welche politische Teilhabe bzw. welche Form der Bezirksdemokratie und der Bezirksbudgetierung priorisiert werden. Bislang kann der Menschenrechtsbeirat weder ausdrücklich demokratiefördernde noch demokratieeinschränkende Aussagen in diesem Diskurs erkennen.
Umwelt
Die Umweltdiskussion, ebenso die Stadtplanung sind stark verknüpft mit der Verkehrspolitik, andere Themen in diesem Zusammenhang wie Hitzeschutz, Gesundheit, Wirtschaft, wurden bislang nicht in den Wahlkampf eingebracht. Hauptsächlich geht es um die Polarisierung zwischen verschiedenen, allenfalls umweltschädlichen Formen von Individualverkehr und den Positionen zum öffentlichen Verkehr. Alle bezughabenden Diskurse werden vom Menschenrechtsbeirat bislang nicht als menschenrechtsrelevant eingestuft.
Fazit
Im Gemeinderatswahlkampf 2026 in der Menschenrechtsstadt Graz wurde bislang noch wenig ausdrücklich über Menschenrechte gesprochen, beziehungsweise in den Programmen und Diskursen auf Menschenrechte Bezug genommen. Implizit sind viele menschenrechtsrelevante Punkte angesprochen, wie leistbares Wohnen, Bildung, oder Gesundheit. Kritisch zu betrachten sind Forderungen nach Freiheitsbeschränkungen für Asylwerber und Asylwerberinnen beziehungsweise Zugangsbeschränkungen zum öffentlichen Wohnraum.
Insgesamt wird dem Grazer Wahlkampf aus menschenrechtlicher Sicht für die ersten beiden Wochen eine grüne Ampel vom Menschenrechtsbeirat vergeben.
