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2. Bericht zur Wahlkampfbeobachtung

12.06.2026

Die Arbeitsgruppe Wahlkampfbeobachtung des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz legt folgende menschenrechtliche Bewertung des Wahlkampfes für den Zeitraum 28. Mai bis 11. Juni vor.

Insgesamt elf Parteien beziehungsweise wahlwerbende Gruppen waren in dieser Phase am Wahlkampf beteiligt. Diese sind FPÖ, ÖVP, SPÖ, Grüne, NEOS, KPÖ, DBÖ, KFG, Liste GAZA - Stimmen für globale Gerechtigkeit, Piratenpartei Graz, Menschen - Freiheit - Grundrecht. Folgende menschenrechtsrelevante Diskurse wurden aus den verfügbaren Materialien identifiziert und bewertet: Wohnen, Staatsbürger:innenschaft, Umweltschutz, Gesellschaftspolitik und Frauenrechte, Bildung. Die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirates beobachtet und bewertet nicht die Fairness der Parteien im Wahlkampf.

Wohnen

Alle Parteien fordern mit unterschiedlichen Ansätzen leistbaren Wohnraum. NEOS bringen die Mietkaufoption von Gemeindewohnungen ins Gespräch. Die FPÖ konkretisiert den „Grazer Heimvorteil" als verbindlichen Vorrang für „eigene Staatsbürger". Die Unterscheidung ist menschenrechtlich nicht gedeckt. Die Begründung über die von Staatsbürgern erbrachte Leistung greift zu kurz, weil das Recht nicht an eine Leistung gebunden ist und nicht per se eine Vorleistung kraft Staatsbürger:innenschaft vorausgesetzt werden kann.

Staatsbürger:innenschaft

Das Thema Staatsbürger:innenschaft wurde von Landeshauptmann Kunasek, FPÖ, auf Grundlage der jüngsten Einbürgerungszahlen aufgegriffen. (Mit 300 Prozent betreffend vormals afghanische bzw. 480 Prozent Steigerungen der Zahlen bei Personen vormals syrischer Staatsangehörigkeit in den vergangenen 5 Jahren handelt es sich in der Steiermark für 2026 um 580 Personen, davon haben 71 % tatsächlich einen Rechtsanspruch auf Verleihung nach § 10 Staatsbürgerschaftsgesetz, 205 davon sind Kinder.) Landeshauptmann Kunasek kündigte an, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die Verleihung von Staatsbürgerschaften so streng wie möglich zu prüfen. In der letzten Woche wurde der Diskurs zum Staatsbürgerschaftsrecht vom Grazer Spitzenkandidaten der FPÖ, Apfelknab, verdichtet und mit einem Instagram-Posting ein vermeintlicher kommunalpolitischer Zusammenhang hergestellt. Das Posting erfüllt die Kriterien einer Wahlbotschaft auf Kosten von Menschen, das Bild wertet Personen rassistisch ab, wenn es die Vergabe des österreichischen Passes an fast ausschließlich Männer nicht-weißer Hautfarbe mit Ramsch vergleicht. Der Anstieg an Einbürgerungen wird allgemein als besorgniserregend tituliert. Das Staatsbürgerschaftsrecht wird als nicht zeitgemäß bewertet. Der behauptete automatische Rechtsanspruch ist unrichtig. Die Verleihung der Staatsbürger:innenschaft ist an mehrere strenge Voraussetzungen gebunden. Eine Sicherung des Lebensunterhaltes aus städtischen Sozialleistungen erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, wie suggeriert. Die betroffene Gruppe ist in Graz relativ klein, es handelt sich um mehrere Familien, die allenfalls sogar identifiziert werden können. Das Posting ist andererseits kein Diskurs. Es ist keiner breiten Öffentlichkeit zugänglich und besitzt eine geringe Eignung, Hass zu erzeugen. Der Diskurs Staatsbürgerschaft, bislang ausschließlich von der FPÖ geführt, droht aus Motiven der Stimmenmobilisierung die Menschenwürde einer konkreten Gruppe von Personen zu missachten und wird vom Menschenrechtsbeirat mit der gelben Ampel versehen.

Umweltschutz

Umweltschutz, Stadtplanung und Anpassung an den Klimawandel sind eng miteinander verbunden. Der entsprechende Diskurs wird seit dem öffentlichen Wahlkampfauftakt am 29. Mai von den Grünen vertreten. Weitere Verbindungslinien stellen die Grünen zum Verkehr - Fahrrad, Gehen und neue Straßenbahnen samt Linien - und zu Barrierefreiheit, Familienpolitik und Jugendanliegen her. Eine Reihe von konkreten Maßnahmen verweist auf Hitzeschutz und auf damit verbundene Gefahrenvorbeugung für ältere Menschen in der Stadt. Die zentrale Botschaft ist, dass alle diese Maßnahmen eine hohe Lebensqualität in der Stadt schaffen. Aus menschenrechtlicher Sicht werden das Recht auf eine angemessene Lebensführung, das Recht auf Gesundheit und die Generationengerechtigkeit angesprochen. Diese Rechte werden befördert, im Diskurs nicht ausdrücklich oder als Ziele genannt.

Gesellschaftspolitik

Die Grünen tragen zur Sichtbarkeit von Frauen im öffentlichen Raum bei und werben mit einem hohen Frauenanteil der zur Wahl stehenden Kandidat:innen, insbesondere auf Bezirksebene. Die Grünen engagieren sich zudem für eine gerechtere Vermögensverteilung. Die ÖVP fordert Maßnahmen in Schulen und im öffentlichen Verkehr, um „Jugendstadt" zu sein. Die KPÖ erklärt, dass ihrer Politik jeder Mensch wichtig ist und Graz „wir alle" sind. Die FPÖ führt in ihrem Parteiprogramm den vom deutschen Verfassungsdienst als rechtsextrem eingestuften Begriff „Bevölkerungsaustausch", welcher als Folge einer vermeintlich „unkontrollierten Zuwanderung schon weit vorangeschritten" sei und „zu kulturellen Spannungen, Kriminalität und explodierenden Kosten im Sozialsystem" führe. Die Diskursstränge werden vom Menschenrechtsbeirat weiter kritisch beobachtet.

Bildung

NEOS führen einen Diskurs zu Elementarpädagogik mit den Forderungen nach Betreuungsplatzgarantie und Qualitätssicherung bei Einrichtungen und in der Ausbildung. Zentrale Bestandteile des Rechts auf Bildung werden damit angesprochen, ohne sich auf das Menschenrecht auf Bildung zu berufen. Die SPÖ fordert die Einführung eines gemeinsamen Schulsystems bis 14. Die FPÖ kritisiert die Überfremdung an den Grazer Schulen.

Fazit

Im zweiten Beobachtungszeitraum zwischen 29. Mai und 11. Juni des Gemeinderats-wahlkampfes 2026 wurden soweit ersichtlich fünf Diskurse mit Menschenrechtsbezug geführt:

Beim Zugang zu Wohnraum wurde ein Inländer:innenvorrang propagiert. Das Staatsbürger-schaftsrecht wurde in rassistischer Weise zur Kritik am Mitbewerb herangezogen. Umweltschutz, Stadtplanung und Anpassung an den Klimawandel wurden im Diskurs mit Verkehr, Barrierefreiheit, Familienpolitik und Jugendanliegen verbunden und befördern das Recht auf eine angemessene Lebensführung, auf Gesundheit und auf Generationengerechtigkeit. Die gesellschaftspolitischen Anliegen wurden mit stärkerer Sichtbarkeit von Frauen im öffentlichen Raum und der Forderung nach besseren Bedingungen für die Jugend getragen. Der Diskurs zur Bildung befördert insbesondere das Recht auf elementare Bildung.

Insgesamt wird dem Grazer Wahlkampf aus menschenrechtlicher Sicht für den zweiten Berichtszeitraum eine grüne Ampel vom Menschenrechtsbeirat vergeben.

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