Informationsveranstaltung
Die Eigentümer:in der Liegenschaften entlang der Conrad-von-Hötzendorf-Straße, im Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Evangelimanngasse und der Kreuzung mit der Jauerburggasse hat die Absicht neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz im genannten Gebiet einen Bebauungsplan. Das Planungsgebiet ist ca. 1,7 ha groß .
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
- Wann: Am Mittwoch, dem 8. Juli 2026 um 18 Uhr
- Wo: BORG Monsberger, Festsaal, Monsbergergasse 16, 8010 Graz
Mit einem Bebauungsplan ...
... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Der Bereich ist überwiegend als „Kerngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,8 - 2,0 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 27. August 2026 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie finden den Entwurf auf der Homepage der Stadt Graz unter: 06.35.0 Bebauungsplan Conrad-von-Hötzendorf-Straße - Jauerburggasse - Evangelimanngasse. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes DI Markus Dröscher-Mentil unter der Telefonnummer +43 316 872-4723 und E-Mail-Adresse markus.droescher-mentil@stadt.graz.at zur Verfügung.
