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Schlussgutachten zur Wahlkampfbeobachtung

08.07.2026

Auftrag

Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz wurde mit der Durchführung der menschenrechtlichen Wahlkampfbeobachtung der Gemeinderatswahl 2026 mit Beschluss des Stadtsenates vom 12. Februar.2026 beauftragt. In der Sitzung vom 14. April 2026 wurde der Arbeitsgruppe das Mandat erteilt, die Wahlkampfbeobachtung durchzuführen.

Tätigkeit

Sammlung der Materialien. Die AG ersuchte alle wahlwerbenden Parteien und Gruppierungen um Übermittlung der Programme und Werbesujets. Drei Parteien kamen diesem Ersuchen nach. Zusätzlich wurde eine Materialienrecherche vorgenommen. Die Materialiensammlung umfasst Parteiprogramme, Werbesujets in Form von Plakaten, Flugblättern, Aussendungen, Broschüren, Medienberichte, Beobachtungen von Wahlveranstaltungen, Beiträge der Parteien und Kandidat:innen in Sozialen Medien. Sämtliche Materialien wurden digitalisiert und gespeichert.

Dokumentation menschenrechtsrelevanter Diskurse. Aus den von den Parteien in den Wahlkampf eingebrachten Themen wurden menschenrechtsrelevante Diskurse abgeleitet und dokumentiert.

Veröffentlichung von drei Zwischenberichten samt Bewertung. Die AG führte eine Bewertung der Diskurse und des Wahlkampfes mittels Ampelfarben durch: Stehen die Menschen im Mittelpunkt des Interesses? Werden Menschenrechte gefördert? Wird die unveräußerliche Würde geachtet? Werden Freiheiten geachtet und gefördert? Wird der Grundsatz von Gleichheit beachtet und garantiert? Schließlich, wird Wahlkampf auf Kosten von Menschen geführt? Die Stadt Graz veröffentlichte die Berichte der AG unter Stadt Graz/Rathaus/Politik/Wahlkampfbeobachtung. Der dritte Bericht wurde am 20. Juni, eine Woche vor der Wahl, veröffentlicht.

Erstellung eines Gesamtberichtes. Unter Berücksichtigung der Schlussphase des Wahlkampfes wurde ein Gesamtbericht erstellt.

Gesamtbewertung

Die Arbeitsgruppe Wahlkampfbeobachtung des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz legt folgende menschenrechtliche Bewertung des Wahlkampfes für den Zeitraum 18. Mai bis 28. Juni 2026 vor.

Folgende menschenrechtsrelevante Diskurse wurden aus den verfügbaren Materialien der insgesamt elf wahlwerbenden Gruppen identifiziert und bewertet: Wohnen; Bildung; Gesundheit und Klimaschutz; Öffentlicher Raum und Infrastruktur; Frauen; und „Bevölkerungsaustausch". Einzelbewertungen von Diskurssträngen, welche in einzelnen Berichtsperioden geführt wurden, sind dort nachzulesen.

Wohnen

Alle Parteien plädierten für leistbaren Wohnraum. Kritisch wurden Forderungen, den Zugang zu Gemeindewohnungen weiter zu beschränken, erachtet.

Der Diskurs anerkennt insgesamt ein Bedürfnis und ein Recht auf Wohnraum, dieses Bedürfnis ist ausschlaggebend für das politische Interesse.

Der Diskurs Wohnen wird aus menschenrechtlicher Perspektive mit Grün bewertet.

Bildung

Forderungen nach Ganztagsschulen, entsprechende Budgets für die Universitäten, Kinderbetreuungsgarantien, Qualitätssicherung bei Einrichtungen und in der Ausbildung prägten den Diskurs um die Bildungspolitik der Stadt Graz.

Der Diskurs bemühte sich um die Gewährleistung des Rechts auf Bildung zur Ermöglichung einer wertvollen Teilhabe an der Gesellschaft und der Entfaltung der Persönlichkeit als politisches Interesse der Politik.

Der Diskurs Bildung wird aus menschenrechtlicher Perspektive mit Grün bewertet.

Gesundheit und Klimaschutz

Niederschwelliger Zugang zu Gesundheitsinformation und Gesundheitsdiensten wurden umfassend thematisiert.

Hitzeschutz und damit verbundene Gefahrenvorbeugung war ein zentraler Diskurs zur Gesundheitsvorsorge unter Berücksichtigung unterschiedlicher Betroffenheit von älteren, jüngeren Personen, Arbeitsbedingungen und lebensstilabhängigen Vorlieben. Aus menschenrechtlicher Sicht wurden das Recht auf eine angemessene Lebensführung und das Recht auf Gesundheit angesprochen.

Der Diskurs rund um Gesundheit und Klimaschutz wird aus menschenrechtlicher Perspektive mit Grün bewertet.

Öffentlicher Raum und Infrastruktur

Verkehr, Umwelt, Stadtplanung waren der dominierende Diskurs des Wahlkampfes. Freiheit der Wahl des Verkehrsmittels stand dabei der Nutzungsgerechtigkeit des öffentlichen Raums gegenüber. In diesem Spannungsfeld wurden auch wichtige Fragen der Barrierefreiheit von Gehsteigen, Lücken im Gehwegenetz in den Außenbezirken, die Erreichbarkeit von Haltestellen für den öffentlichen Verkehr, Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Toiletten, der Ausbau von Grünraum und Sportplätzen behandelt. Auch in diesem Diskurs überwog das politische Interesse am Wohl der Menschen.

Der Diskurs rund um den öffentlichen Raum und die städtische Infrastruktur wird aus menschenrechtlicher Perspektive mit Grün bewertet.

Frauen

Mit wenigen Ausnahmen, wie Stellungnahmen zu Jugend, Behinderung, sozialem Zusammenhalt, Bettelverbot, Armut oder Integration, welche aus Sicht des Menschenrechtsbeirates nicht als Diskurse geführt wurden, ging es in der Gesellschaftspolitik um Frauenpolitik. Sichtbarkeit von Frauen im öffentlichen Raum, Selbst- und Mitbestimmung von Frauen, Genderbudgeting, häusliche Gewalt und die Bereitstellung von Kinderbetreuung als Voraussetzung zum Ausgleich der geschlechtsspezifischen Einkommensungleichheit wurden verhandelt. Durchwegs orientierte sich der Diskurs am Wohl der betroffenen Menschen.

Der Diskurs zur Frauenrechten wird aus menschenrechtlicher Perspektive mit Grün bewertet.

„Bevölkerungsaustausch"

Der Diskurs ist programmatisch und zieht sich durch alle anderen Themenbereiche des Wahlkampfes: Auf https://www.fpoe-stmk.at/kampagne/graz-themen-der-gr-wahl2026 heißt es an erster Stelle:

„In Graz ist der Bevölkerungsaustausch als Folge der unkontrollierten Zuwanderung schon weit vorangeschritten. Dies führt zu kulturellen Spannungen, Kriminalität und explodierenden Kosten im Sozialsystem."

Die daraus folgenden politischen Leitlinien seien daher:

  • „Leitbild für den Erhalt der Identität der Stadt Graz einführen
  • Subventionen für Islam- und Multikultivereine streichen
  • Keine städtischen Sozialleistungen für Drittstaatsangehörige
  • Kopftuchverbot sowie keine weiteren Moscheen und Minarette"

Bevölkerungsaustausch, Identität, Remigration sind politische Kampfbegriffe der rechtsextremen Szene und werden unverhohlen verwendet und verlinkt. Der ideologische Hintergrund ungleicher Rechte setzt sich in der Kommunalpolitik aus den bundespolitischen und landespolitischen Programmen konsequent fort. Die Bevorzugung eines rassistisch definierten Volkes wird gleichzeitig mit einer Schlechterstellung von Drittstaatsangehörigen gefordert. Der Spitzenkandidat selbst führte diesen Diskurs soweit ersichtlich nicht, eine programmatische Eigenständigkeit ist aufgrund der Auftritte mit Landes- und Bundespartei zu verneinen. Das zitierte Programm wurde von Gerald Grosz in einer Videoserie kommunikativ aufbereitet und mit einer Wahlempfehlung für die FPÖ und namentlich den Spitzenkandidaten geteilt. Weder der Spitzenkandidat, noch die Stadt- oder Landespartei haben sich von den Videos distanziert, sondern die dort verbreiteten Hassreden billigend in Kauf genommen.

Der rassistische Diskurs, der am treffendsten als „Bevölkerungsaustausch" bezeichnet werden kann, wird vom Menschenrechtsbeirat aus menschenrechtlicher Perspektive mit einer roten Ampel bewertet.

Über die Vorgangsweise, im Wahlkampf eine rechtsextreme Ideologie mit Billigung von auf die Verfassung vereidigten Funktionsträgern von parteiexternen Propagandisten verbreiten zuzulassen, zu urteilen ist nicht Teil des Mandates des Menschenrechtsbeirates.

Fazit

Zwischen 18. Mai und 28. Juni des Gemeinderatswahlkampfes 2026 wurden von den zur Wahl stehenden Gruppen Diskurse zu Wohnen; Bildung; Gesundheit und Klimaschutz; Öffentlicher Raum und Infrastruktur; Gesellschaft, Frauen und Diversität mit Menschenrechtsbezug geführt, welche vom Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz alle mit Grün bewertet wurden.

Der Diskurs über den so genannten und in Graz angeblich weit fortgeschrittenen „Bevölkerungsaustausch" ist rechtsextrem und rassistisch und wird vom Menschenrechtsbeirat mit einer roten Ampel versehen.

Die Gesamtbetrachtung des Wahlkampfs zur Grazer Gemeinderatswahlkampf ergibt sechs grüne Ampeln für Diskurse aller elf Parteien und eine rote Ampel für einen Diskurs der FPÖ.

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