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Informationsveranstaltung zu den Bebauungsplänen 05.36.0 & 05.47.0

Bebauungspläne 05.36.0 „Prankergasse – Idlhofgasse – Niesenbergergasse“ & 05.47.0 „Prankergasse – Kindermanngassse – Lidlsdorfgasse – Ungergasse – Idlhofgasse“

Beginn
14.09.2026, 18:00 Uhr
Ort
JUFA Hotel Graz City
Idlhofgasse 74
8020   Graz
Hinweis
Raum Murinsel
05.36.0 BPL-Gebiet
05.36.0 BPL-Gebiet © Stadt Graz
05.47.0 BPL-Gebiet
05.47.0 BPL-Gebiet© Stadt Graz

Die beiden Wohnbauträger ÖSW und die ÖWG möchten auf ihren Liegenschaften östlich der Idlhofgasse Wohnanlagen errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz zwei Bebauungspläne nördlich und südlich der Prankergasse: den 05.36.0 Bebauungsplan für ein ca. 14.300 m² großes Planungsgebiet, das von der Prankergasse, Idlhofgasse, Niesenbergergasse und dem Krankenhaus der Elisabethinen begrenzt wird und den 05.47.0 Bebauungsplan für ein ca. 18.000 m² großes Planungsgebiet, das von der Prankergasse, Kindermanngasse, Lidlsdorfgasse, Ungergasse und Idlhofgasse begrenzt wird.

Die Stadt Graz hat in den genannten Gebieten die Pflicht, Bebauungspläne zu erstellen. Diese beiden Bebauungspläne im Entwurf hat das Stadtplanungsamt ausgearbeitet und wird Ihnen bei der Informationsveranstaltung vorstellen.

Mit einem Bebauungsplan... 

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen im 4.0 Flächenwidmungsplan: Die Planungsgebiete sind als „Nutzungsüberlagerung Kerngebiet mit allgemeinem Wohngebiet und Einkaufszentrenausschluss" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,5 für den 05.36.0 Bebauungsplan und mit einer Bebauungsdichte von 0,8 - 2,0 für den 05.47.0 Bebauungsplan ausgewiesen.

Die Bebauungsplan-Entwürfe liegen bis zum 24. September 2026 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können die Entwürfe auch auf der Homepage der Stadt Graz unter www.graz.at/bebauungsplanung abrufen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes DIin Angelika Kohlbach unter der Telefonnummer +43 316 872-4728 und E-Mail-Adresse angelika.kohlbach@stadt.graz.at zur Verfügung.

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