Alle Liegenschaftseigentümer:innen bzw. Bauwerkseigentümer:innen im Stadtgebiet von Graz, die die städtische Müllabfuhr in Anspruch nehmen, sind abgabepflichtig
Abgabepflichtig sind jene Personen, die in einem gastgewerblichen, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nehmen.
Beitragspflichtig sind alle Unternehmer:innen, die in Graz eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz selbständig ausüben.