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Budget + Rechnungsabschluss

Rechnungsabschluss 2023 - Öffentliche Auflage

Einsichtnahme und Einwendungen bis 24. April 2024 möglich

Das Statut der Landeshauptstadt Graz § 96 sieht vor, dass Rechnungsabschlüsse vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen müssen und schriftliche Einwände gegen den Rechnungsabschluss gemacht werden können. Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 soll in der kommenden Gemeinderatssitzung am 25. April 2024 beschlossen werden, daher liegt dieser ab 11. April 2024 öffentlich und elektronisch zur Einsichtnahme auf:

Öffentliche Einsichtnahme in den Rechnungsabschluss 2023 (Papierversion):
Zeit: 11. bis 24. April 2024, Montag bis Freitag von 9:00-15:00 Uhr
Ort: Rathaus, Hauptplatz 1, 8010 Graz, III. Stock, Tür 324

Elektronische Einsichtnahme in den Rechnungsabschluss

Schriftlich Einwände können bei persönlicher Einsichtnahme vor Ort eingebracht oder per E-Mail an finanzdirektion@stadt.graz.at übermittelt werden.

Budgetvoranschlag 2024

Budget 
Das Budget ist die Zusammenstellung der geschätzten Einnahmen und der geplanten Ausgaben für ein Jahr. Es bildet die Grundlage für die Finanz- und Haushaltswirtschaft der Stadt. Das Budget bildet die Basis zur Finanzierung von städtischen Aufgaben. Der Budgetentwurf wird zwei Wochen vor seiner Vorlage an den Gemeinderat (im Regelfall im Dezember) zur öffentlichen Einsicht in der Finanzdirektion aufgelegt. Jedes Gemeindemitglied kann innerhalb der Auflagefrist schriftliche Erinnerungen einbringen, die bei der Beratung vorzutragen sind.

Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss ist die Darstellung der Ergebnisse der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr, das heißt der Nachweis darüber, dass das Budget - wie erwartet und beschlossen - ausgeführt wurde, beziehungsweise welche Abweichungen eingetreten sind. Die Zahlenübersichten werden durch einen Bericht erläutert.
Der Rechnungsabschluss wird zwei Wochen vor seiner Vorlage an den Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Jedes Gemeindemitglied kann innerhalb der Auflagefrist schriftliche Erinnerungen einbringen, die bei der Beratung vorzutragen sind. 

Rechnungsabschluss

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