In Graz gibt es Stand April 2024 drei Fahrradstraßen.
Darauf haben - wie der Name schon beschreibt - Radfahrer:innen Vorrang.
Diese Straßen sind besonders gut für wichtige Verbindungen geeignet, auf denen
viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind.
- Fahrradstraße Marburger Straße
- Am Wagrain
- Obere Neutorgasse
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Regeln für Fahrradstraßen vor:
- Hier ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt.
Das ist wichtig, damit alle sicher unterwegs sein können. - Außerdem kann man mit dem Rad nebeneinander fahren.
Das bedeutet, dass mehrere Freunde oder Familienmitglieder gemeinsam auf der Straße radeln können, dafür mehr Platz haben, sichtbarer und somit geschützter sind. - Ausschließlich Fahrräder dürfen die Straße befahren.
Hier gibt es freilich Ausnahmen für:
- Straßenarbeiten
- Müllabfuhr
- Öffentlichen Verkehr
- Rettung, Feuerwehr und Polizei, die zu Notfällen unterwegs sind.
- Auch das Zu- und Abfahren in die Straßen ist mit Kfz möglich.
- Manchmal kann die Behörde erlauben, dass bestimmte Fahrzeuge eine Fahrradstraße durchqueren dürfen, das steht dann auf einem Zusatzschild. In der Marburger Straße heißt es zum Beispiel „Durchfahrt Brucknerstraße - Rosengasse erlaubt" oder „Durchfahrt Nußbaumerstraße - Petrifelderstraße erlaubt".
In Graz zeigen besondere Bilder (Piktogramme) direkt auf der Fahrbahn an, dass es sich hier um eine Fahrradstraße handelt. Außerdem sind Fahrradstraßen oft direkt mit anderen Radwegen verbunden.