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Aus dem Gemeinderat II

Tagesordnung

20.10.2016
Über die 19 Stücke, die auf der Tagesordnung des heutigen Gemeinderats standen, gab es vielfach schon im Vorfeld Konsens, über manche Punkte wurden aber intensiver diskutiert. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

Erneuerte Kanalanlagen

Für die nächstjährigen Kanalisierungen in den Bezirken Jakomini, Puntigam und Straßgang wurde eine Projektgenehmigung über 1.700.000 Euro einstimmig angenommen. Mit diesem Geld werden 2017 Kanalanlagen mit einer Länge von zirka 1.200 Laufmetern saniert. Im Besonderen betroffen sind dabei die Straßenzüge Brockmanngasse, Wagramer Weg, Triesterstraße, Puschweg und Schoygasse.

https://www.holding-graz.at/de/wasser/

Das Quartier 7 in Reininghaus

Der neue Stadtteil Graz-Reininghaus soll nach seiner Fertigstellung Platz für 12.000 bis 15.000 BewohnerInnen bieten. Gegen die Stimmen der Grünen wurden heute die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen im Bereich „Reininghaus - Quartier 7" (mit einer Fläche von rund 29.000 Quadratmeter) befürwortet. Darin treffen die Stadt Graz und die Asset One Projektentwicklungs GmbH eine Grundsatzvereinbarung über folgende Punkte:

  • Mobilität: Förderung der sanften Mobilität, Car-Sharing, e-mobility, etc.
  • Parkraum: Beschränkung der Kfz-Stellplätze, eine Sammelgarage, etc.
  • Energie: Eine detaillierte Ausführung des Rahmenplans ist noch zu vereinbaren.
  • Baukultur/öffentlicher Raum/Grünraum: Architekturvielfalt sowie eine abgestimmte und einheitliche Gestaltung des öffentlichen Raums
  • Kunst: Eine Zwischennutzung von unbebauten Grundflächen.
  • Soziale Nachhaltigkeit: Gemeinschaftsräume
  • Stadtteilmanagement: Aktive Unterstützung und projektspezifische Mitfinanzierung

Weiters wurde die Stadtbaudirektion bevollmächtigt, im Zuge der nächsten Verfahrensschritte notwendige redaktionelle Änderungen mit dem Vertragspartner vorzunehmen. Für alle Fragen die den Verkehr betreffen, ist die Abteilung für Verkehrsplanung städtischer Ansprechpartner.

www.graz.at/stadtbaudirektion
www.graz.at/verkehrsplanung

Rasengleise: Vor- und Nachteile

In der Gemeinderatssitzung vom 7. Juli 2016 wurde der Dringliche Gemeinderatsantrag „Bekenntnis des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz zur Erhaltung und zum Neubau von Rasengleis‐Trassen im Grazer Straßenbahn‐Liniennetz" eingebracht und mehrheitlich angenommen. In einem Abänderungsantrag wurde außerdem die Abteilung der Verkehrsplanung damit beauftragt, gemeinsam mit der Holding Graz-Linien einen Informationsbericht zu den Rasengleisen zu verfassen. Dieser wurde heute vorgestellt und gegen die Stimmen der Grünen zur Kenntnis gekommen.

Im Bericht wurden wesentliche Vorteile von Rasengleisen aufgezeigt (u.a. ansprechende Optik und eine leichte Schallminderung), aber auch Nachteile angesprochen (u.a. 30 Prozent höhere Herstellungskosten, erhöhte Erhaltungskosten und Schäden am Rasen durch die Befahrung von Kraftfahrzeugen).

Aufgrund der obengenannten Faktoren meinen die Fachabteilungen, dass „Rasengleise ein zentrales Element der Stadt- und Straßenraumgestaltung sind bzw. werden können. Zusätzlich zu den positiven Aspekten, welche diese ‚grünen Bänder durch die Stadt‘ bieten, wie Entsiegelung des Bodens, Wasseraufnahme, Staub-Absorbierung, Geräuschdämpfung, geringere Tageserhitzung mit Kühleffekt und Verbesserung des örtlichen Mikroklimas, wird auch das Image des städtischen öffentlichen Verkehrs gehoben." Künftig soll der Einsatz von Rasengleisen bei Gleisbauvorhaben durch die Graz Linien geprüft werden und der bau- und betriebliche Mehraufwand in den Wirtschaftsplänen der Graz Linien vorgesehen werden.

www.graz.at/verkehrsplanung
www.holding-graz.at

Bebauungspläne abgenommen

Zwei Bebauungspläne bekamen im Gemeinderat die Zustimmung. Nämlich der 05.21.0 Bebauungsplan „Karlauer Straße - Rankengasse" im Bezirk Gries der einstimmig angenommen wurde. Außerdem der 15.07.0 Bebauungsplan „Wetzelsdorfer Straße - Reininghaus Quartier 7" im Bezirk Wetzelsdorf, der gegen die Stimmen der Grünen angenommen wurde.

Ein Zusatzantrag der KPÖ zum Quartier 7 wurde gegen die Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ abgelehnt.

www.graz.at/stadtplanung

Bebauungsplan 05.21.0
Bebauungsplan 05.21.0
Bebauungsplan 15.07.0
Bebauungsplan 15.07.0

Mittelfristige Finanzplanung

Der konsolidierte Cashflow nach Zinsen wird den Auszahlungen für Investitionen und Tilgungen gegenübergestellt.
Der konsolidierte Cashflow nach Zinsen wird den Auszahlungen für Investitionen und Tilgungen gegenübergestellt.

Wie in der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2015 beschlossen, wurde der Stadtrechnungshofbericht mit der mittelfristigen Finanzplanung des Haus Graz für die Jahre 2016 bis 2020 vorgestellt. Darin wurde unter anderem die Transparenz gelobt, die durch eine konsolidierte Darstellung der Stadt Graz inklusive der Eigenbetriebe und Beteiligungen erzielt wurde.

Die Grafik zeigt, dass der laufende Zahlungsstrom nach Abzug der Zinsen im Planungshorizont 2016 bis 2020 nicht ausreichte, um die laufenden Tilgungen zu decken. Spielräume für neue Investitionen und deren Folgebelastungen waren nicht darstellbar. In den Planjahren 2019 und 2020 konnten Teile der Zinsen nur durch die neue Aufnahme von Schulden bezahlt werden.

Außerdem merkte der Stadtrechnungshof an, dass die mittelfristige Finanzplanung eine kritische Entwicklung der finanziellen Lage der Stadt Graz aufzeigt. So fiel etwa der Saldo der laufenden Gebarung (Saldo 1) im Planjahr 2020 auf zirka -112 Millionen Euro. Die stark negative Entwicklung des Saldo 1 ab 2016 wurde wesentlich durch geplante Entwicklungen in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, soziale Wohlfahrt sowie Kinderbetreuung und -bildung beeinflusst. Die in der Mittelfristplanung der Stadt dargestellte dramatische Verschlechterung ab 2016 war auch das Sichtbarwerden der seit Jahren angespannten Finanzsituation der Stadt.

Alle Parteien stimmten dem Prüfbericht zu.

www.stadtrechnungshof.graz.at

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