Quicklinks
- Corona - Lockdown: Bis voraussichtlich 8. Februar 2021 findet kein Parteienverkehr statt.
- FAQ - Instrumente der Stadtplanung - WAS ist WAS?
- Stadtentwicklungskonzept
- 1.0 Räumliches Leitbild
- Flächenwidmungsplan
- Bebauungspläne im Entwurf
- Rechtswirksame Bebauungspläne
- Städtebauliche und architektonische Beratung
- Freiraumplanung
Kontakt
Stadtplanungsamt8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-4701
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.graz.at
Standort
8020 Graz, Europaplatz 20Erreichbarkeit
ÖV: alle Graz Linien Richtung Hauptbahnhof
Parkplätze: kostenpflichtige Tiefgarage im Haus bzw. gebührenpflichtige Kurzparkzonen
Barrierefreier Zugang: Behindertenparkplatz in der Finkengasse, Behindertenlift
Corona - Lockdown: Ab dem 17. November 2020 bis voraussichtlich 8. Dezember 2020 findet kein Parteienverkehr statt. Ab 11. Dezember 2020 findet der Parteienverkehr wieder statt. Sie müssen vorab einen Termin vereinbaren online oder telefonisch. Bitte kommen Sie pünktlich, möglichst ohne Begleitung und tragen Sie eine MNS-Maske.

Leitung
Dipl.-Ing. Bernhard InningerSekretariat:
Elisabeth Veigl
Tel: +43 316 872-4701
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: elisabeth.veigl@stadt.graz.at
Aufgaben
- Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Stadtentwicklungskonzept und 1.0 Räumliches Leitbild
- Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Flächenwidmungsplan
- Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Sachbereiche (Kommunales Energiekonzept, Fernwärmeanschlussbereiche, Sachprogramm Grünraum, Sachprogramm Grazer Bäche)
- Erstellen von Bebauungsplänen
- Städtebauliche/Raumplanerische Gutachten in Bauverfahren
- Gestaltung des öffentlichen Raumes
- Durchführung von städtebaulichen/architektonischen Wettbewerben
- Bauplatzeignungen
- Festlegung von Bebauungsgrundlagen gemäß §18 des Steiermärkischen Baugesetzes
- Grundstücksteilungen/Vereinigungen
- Grundstücksbeurteilungen nach dem Wohnbauförderungsgesetz