
Aufgaben
- Medizinische Beratung und Gesundheitsvorsorge in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten
- Schulärztliche Versorgung an städtischen Pflichtschulen
- Ärztliche Untersuchung der Schüler:innen der 1., 4. und 8. Schulstufe
- Gutachten bezüglich Schulreife, Schulunfähigkeit und häuslichem Unterricht
- Logopädischer Dienst
- Sehtests
- Ernährungsberatung
- Fachübergreifende Zusammenarbeit mit Betreuungslehrer:innen, Schulpsycholog:innen, Sozialarbeiter:innen, etc.
- Beratung der Schule und Zusammenarbeit mit den Elternvereinen
Handbücher
- Gesund in der Kinderbetreuung: Eine Aktualisierung wird vorbereitet.
- Gesund in der Schule: Eine Aktualisierung wird vorbereitet.
Schulreihenuntersuchung
Aufgaben
- Körperliche Untersuchung
- Erfassung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen
- Hör- und Sehtest in der 1. Schulstufe
- Muskel- und Bewegungscheck
- Schulzahnärztliche Untersuchung und Beratung durch Ärztinnen des Schulzahnambulatoriums
Untersuchungen der Schüler:innen der 1. Schulstufe finden im Beisein der Eltern im Amt statt. Schüler:innen der 4. und 8. Schulstufe werden in der Schule untersucht.
Formulare
Alle schulärztlichen Untersuchungen finden derzeit in den Schulen statt. Eltern von Kindern der 1. Klassen Volksschule können in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung anwesend sein.
Haltungsturnen

- Haltungsturnen in einzelnen Kindergärten und an Grazer Pflichtschulen
- Erstellung von individuellen Turnprogrammen für zu Hause
- Haltungsschwimmen und Nordic Walking im Sommer
- Spezialprogramme an zahlreichen Grazer Schulen (z.B. in der Neuen Sportmittelschule)
- Muskelfunktionstest
Handbücher
Kontakt
Petra Castellani
Mobil: +43 664 608724639
Martin Diensthuber
Mobil: +43 650 6465662
Jördis Steinegger, MBA
Mobil: +43 664 6087204625
Fax: +43 316 872-4629
E-Mail: aerztlicherdienst.jugendundfamilie@stadt.graz.at
Gutachten bzgl. Schulreife, Schulunfähigkeit, häuslichen Unterrichts
Aufgaben
- Untersuchung von Kindern im Vor- oder beginnenden Schulalter auf Schulreife oder Schulunfähigkeit
- Untersuchung von Kindern, deren Eltern einen Antrag auf häuslichen Unterricht gestellt haben
Gutachten zu sonderpädagogischem Förder- oder Pflegebedarf
Aufgaben
- Untersuchung von Kinderen, deren Eltern oder Pädagog:innen einen erhöhten Pflege- oder Förderbedarf vermuten
- Verfassen eines medizinischen Gutachtens
Notwendige Unterlagen
- Mutter-Kind-Pass
- Impfpass
- Bereits vorhandene Gutachten oder ärztliche Befunde
Logopädischer Dienst
Aufgaben
- Alljährlich kostenfreie logopädische Abklärungen in den städtischen Kindergärten
- Untersuchung und Beratung bei Kindern von 3-6 Jahren in städtischen Kindergärten
- Allgemeine Logopädische Beratungen
Therapie
- Erlernen fehlender oder Korrektur falsch gesprochener Laute
- Förderung des Sprachverständnisses, des Wortschatzes und von grammatikalischen Grundregeln
- Korrektur der physiologischen Mundfunktion
- Förderung des Hörvermögens
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (andere Therapiebereiche, Ärzt:innen, etc.)
Handbuch
Kontakt
Ulrike Fuchsbichler, Dipl. Logopädin des Ärztlichen Dienstes des Amts für Jugend und Familie Keesgasse 6/II
8011 Graz
Tel.: +43 316 872-4632
Fax: +43 316 872-4629
E-Mail: ulrike.fuchsbichler@stadt.graz.at
Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
Sehtest in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen
Aufgaben
- Screening-Untersuchung zur Früherfassung von möglichen Sehfehlern im Kindergartenalter
Ernährungsberatung
Aufgaben
- Ernährungsmedizinische Beratung
- Ernährungstipps für übergewichtige Kinder
Jeden Donnerstag von 13.30 bis 15 Uhr während der Schulzeiten; nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Kontakt
Ärztlicher Dienst des Amtes für Jugend und Familie
Keesgasse 6/II, Zi. 225
8011 Graz
Tel.: +43 316 872-4622, -4623
Fax: +43 316 872-4629
E-Mail: aerztlicherdienst.jugendundfamilie@stadt.graz.at
Öffnungs-/Parteienverkehrszeiten: Mo bis Fr, 8 bis 13 Uhr
Terminvereinbarung unbedingt erforderlich
Warum machen wir Schuluntersuchungen für alle Kinder?
Sehr geehrte Eltern!
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!
Ihr Kind besucht nun die erste Klasse Volksschule. Viel Neues und auch Aufregendes ist damit verbunden. Die Gesundheit und die Entwicklung Ihres Kindes sind wichtige Faktoren für den Lernerfolg. Gerne unterstützen und beraten wir Sie und Ihr Kind in allen Fragen zur Gesundheit.
> Warum findet die Gesundheitsstraße im Ärztlichen Dienst statt?
> Entfällt an diesem Tag der Unterricht?
> Warum machen wir Schuluntersuchungen für alle Kinder?
Wer sind wir?
Wir sind ein multiprofessionelles Team aus
- Ärztinnen
- Haltungsturnlehrerin und Haltungsturnlehrer
- Assistentin für Hör- und Sehtest
- Logopädinnen
- Pädagoginnen
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
- Mitarbeiterin in Elternberatungen
- Schlafmediziner und
- unser Organisationsteam vom Sekretariat.
Unsere Ärztinnen betreuen alle öffentlichen Schulen der Stadt Graz. Jeder Schule ist eine Ärztin zugeteilt.
Die „Gesundheitsstraße“
Als besonderes Service im Bereich der Gesundheitsvorsorge wurde die „Gesundheitsstraße" für Kinder der ersten Klasse Volksschule entwickelt. Diese erweiterte Untersuchung findet in den Räumlichkeiten des Ärztlichen Dienstes, Keesgasse 6, statt und besteht aus
- einem Sehtest und Hörtest
- einer ärztlichen Untersuchung
- einem Bewegungs-Check und
- aus einem Besuch im Schulzahnambulatorium in Schwerpunktschulen.
Alle anderen ersten Klassen kommen im Klassenverband zu einem eigenen Termin in das Schulzahnambulatorium.
Durch die kompakte, einmalige Untersuchung im Rahmen der Gesundheitsstraße ersparen Sie sich und Ihrem Kind Wartezeiten bei einer Augenärztin (Sehtest), einem HNO-Arzt (Hörtest), einer Kinderärztin und bei einem Zahnarzt.
Warum es wichtig ist, dass Sie Ihr Kind begleiten?
Wir wollen die Untersuchungssituation für Ihr Kind so angenehm wie möglich gestalten und wir wollen zusätzlich zu den medizinischen Bereichen ein Bild über die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes machen: Wie war die Zeit als Baby und Kleinkind? Wie steht es um die Ernährung Ihres Kindes? Macht Ihr Kind Sport bzw. bewegt es sich gerne? Wie läuft der Schulalltag? Hat es Freunde in der Schule? Daher ist es uns wichtig, dass Eltern oder andere Bezugspersonen ihre Kinder begleiten. So ist es der Ärztin möglich, direkt mit Ihnen Rücksprache zu halten und auf Ihre Fragen einzugehen.
Rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von einer Stunde für alle Untersuchungen. Aufgrund notwendiger ausführlicher Gespräche kann es manchmal, wie bei jedem Arzt- oder Ambulanzbesuch, zu Verzögerungen kommen.
Warum findet die Gesundheitsstraße im Ärztlichen Dienst statt?
Die Schulen bieten nicht die technischen Voraussetzungen (Hörtestgerät, Augentestgerät) für die Untersuchungen und verfügen oft auch nicht über die notwendigen räumlichen Ressourcen. Daher ist es nicht möglich, diese umfassenden Untersuchungen direkt an der Schule durchzuführen.
Entfällt an diesem Tag der Unterricht?
Nein!
Für die Zeit der Untersuchung darf das Kind dem Unterricht fernbleiben.
Gibt es Ersatztermine?
Ja!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zum vorgesehenen Termin zur Untersuchung zu kommen (gesundheitliche Gründe, Sie können nicht frei nehmen, etc.), ist es möglich, einen neuen Termin mit uns zu vereinbaren, auch an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien.
Warum machen wir Schuluntersuchungen für alle Kinder?
Die Schuluntersuchungen sind für jede:n Schüler:in in Österreich gesetzlich verpflichtend, unabhängig vom Schultyp und Alter des Kindes - auch wenn Sie aktuelle Arzt-Bestätigungen bzw. Befunde für Ihr Kind vorlegen können.
Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit
Grundlage der schulärztlichen Tätigkeit bilden § 66 des Schulunterrichtsgesetzes sowie weitere entsprechende Paragraphen (u.a. §3, §11, §26, §27) des Schulorganisationsgesetzes, des Pflichtschulerhaltungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes. Zu berücksichtigen sind ebenso das Ärztegesetz, Epidemiegesetz und Suchtmittelgesetz, soweit diese die Arbeit der Schulärztin oder des Schularztes betreffen.
Nachzulesen ist dies im Schulunterrichtsgesetz §66 wie folgt (Stand 1.1.2019):
(1) Schulärztinnen und Schulärzte haben die Aufgabe, Lehrpersonen in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler, soweit sie den Unterricht und den Schulbesuch betreffen, zu beraten und die hiefür erforderlichen Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler durchzuführen.
(2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich - abgesehen von einer allfälligen Aufnahmeuntersuchung - einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Bei festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist die Schülerin oder der Schüler hievon vom Schularzt oder von der Schulärztin in Kenntnis zu setzen.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns im Ärztlichen Dienst!
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind in der „Gesundheitsstraße"!
Dr.in Ines Pamperl
Leitung Ärztlicher Dienst