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Ferienbetreuung

für Kinder die bereits eine städtische Kinderkrippe, einen Kindergarten oder Schüler:innenhort besuchen.

Besucht Ihr Kind bereits eine städtische Kinderkrippe, Kindergarten oder einen Schüler:innenhort und benötigen Sie für Ihr Kind in den Ferien eine Betreuung?

In den Semesterferien haben alle Einrichtungen geöffnet.

Wir bieten Ihnen für Ihr Kind folgende Möglichkeiten einer Ferienbetreuung an:

Ferienbetreuung in der Kinderkrippe

© Stadt Graz /Fischer

Die Ferienbetreuung wird in folgenden Ferienzeiten angeboten:

In der letzten Ferienwoche vor Schulbeginn bleiben die städtischen Kinderkrippen geschlossen

In den Herbst- und Semesterferien haben alle Kinderkrippen geöffnet.

Ferienbetreuung im Kindergarten

Die Ferienbetreuung wird in folgenden Ferienzeiten angeboten:

In der letzten Ferienwoche vor Schulbeginn bleiben die städtischen Kindergärten geschlossen.

In den Herbst- und Semesterferien haben alle Kindergärten geöffnet.

Ferienbetreuung im Schüler:innenhort

© Stadt Graz/Fischer

Die Ferienbetreuung wird in folgenden Ferienzeiten angeboten:

In der letzten Ferienwoche vor Schulbeginn bleiben die städtischen SchülerInnenhorte geschlossen.

In den Herbst- und Semesterferien haben alle SchülerInnenhorte geöffnet.

Anmeldung/Anmeldeschluss

Weitere Infos zum Ablauf erhalten Sie ebenfalls in Ihrer Einrichtung.

Bezahlung: Sie erhalten von uns einen Erlagschein für die Ferienbetreuung. Bitte beachten Sie, dass erst mit Einzahlung der Rechnung der Platz für Ihr Kind gesichert ist!
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Anmeldung verbindlich ist und der Betrag nicht rückerstattet werden kann.

Kosten für die Sommerbetreuung
Kindergarten: Es gelten für ALLE Kindergartenkinder die Preise laut Beitragstabelle „Kindergarten für 3-4-jährige" 2022/2023. Wurde im aktuellen Betreuungsjahr keine Stufenberechnung durchgeführt, bezahlen Sie den Höchstpreis (Stufe 21).

Kinderkrippe und Hort: Es gelten dieselben Preise wie im Betreuungsjahr 2022/2023.

1) Die Kosten werden (a) pro Kalenderwoche und (b) anhand der Dauer des Besuchs berechnet. Der Wochenbeitrag ist ein Viertel des Monatsbeitrags.
2) Die Kosten für den Besuch des Ferienkindergartens werden bereits im Juni verrechnet und müssen auch im Juni bezahlt werden!

Zur Information: Wir werden Sie am ersten Tag der Ferienbetreuung im Hort um einen Material- bzw. Projektbeitrag in Höhe von € 2,-- pro Woche ersuchen; mit diesem Geld wird Bastelmaterial eingekauft, werden Ausflüge organisiert und ähnliches mehr.

 

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ABI-Service 

Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration