Begleiten und beraten
Mit der Einrichtung des Menschenrechtsbeirats der Stadt Graz am 12. April 2007 wurde ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung der Menschenrechtsstadt Graz verwirklicht. Der Beirat soll den Weg der Menschenrechtsstadt Graz kritisch begleiten und mit Evaluierungen und Ratschlägen unterstützen. Die vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin nominierten Mitglieder aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Justiz, Exekutive und zivilgesellschaftliche Einrichtungen sind ehrenamtlich tätig.
Sitzungstermine
2023: 24.01.2023 | 28.03.2023 | 06.06.2023
2022: 25.01.2022 | 19.04.2022 | 28.06.2022 | 04.10.2022 | 29.11.2022
- Mitglieder des Menschenrechtsbeirats (Stand 10/2024)
- Aufgaben/Geschäftsordnung
- Menschenrechtserklärung der Stadt Graz, 8. Februar 2001
- Aktionsprogramm 2020-2023
Aktionsprogramm 2013-2015
Aktionsprogramm 2011-2013 - 10-Punkte-Aktionsprogramm zum Beitritt zur "Städtekoalition gegen Rassismus", 29. Juni 2006
- Geschäftsstelle
Menschenrechtsforum „Gelebte Kultur der Menschenrechte“
75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und 22 Jahre Menschenrechtsstadt Graz - das Jahr 2023 markiert gleich zwei große Jubiläen, welche die gelebte Kultur der Menschenrechte in der Stadt Graz nachhaltig prägen. Im Zeichen dieser besonderen Anlässe lud der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft Regionalbüro Steiermark und Kärnten und dem Volkskundemuseum des Universalmuseums Joanneum zum ersten Menschenrechtsforum ein.
Lesen Sie mehr über: Menschenrechtsforum „Gelebte Kultur der Menschenrechte"
Schwerpunkte
- Menschenrechtsberichte der Stadt Graz
Der Menschenrechtsbeirat erstellt seit 2007 jährlich einen Bericht zur Menschenrechtssituation in Graz. Beiträge aus Magistratsabteilungen und Zivilgesellschaft fließen in den Bericht ein und bilden die Basis für Empfehlungen an Politik und Verwaltung. - Jugendprojekt "Kenne deine Rechte"
Die Jugendplattform des Menschenrechtsbeirates, online seit 2010, bietet grundlegende Informationen zu Menschenrechten und veröffentlicht wöchentlich einen Beitrag zu einem aktuellen menschenrechtlichen oder gesellschaftspolitisch relevanten Thema. Jugendliche bilden das ehrenamtliche Redaktionsteam, die Projektorganisation erledigt die Geschäftsstelle des Beirates. - Wahlkampfmonitoring
Seit dem Gemeinderatswahlkampf 2007/08 beauftragt die Stadt Graz den Menschenrechtsbeirat mit der Wahlkampfbeobachtung, um sicherzustellen, dass der Wahlkampf nicht auf Kosten von Menschenrechten geht. Auf der Website sind alle wahlkampfbezogenen Beiträge abzurufen. - Stellungnahmen und Materialien
Arbeitsgruppen
AG Altersgerechte Stadt
AG Barrierefreiheit
AG Bleiberecht
AG gegen Bettelverbot
AG Integration und Menschenrechte
AG Kenne deine Rechte
AG Menschenrechtsbericht
AG Menschenrechtsforum
AG Menschenrechtsproblematiken in der Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen
AG Menschenrechtslernen „Kultur der Menschenrechte in Graz"
AG öffentliche Parkanlagen und öffentlicher Raum
AG Rassistische Symbole
AG Wahlkampfmonitoring
Kontakt
Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz
Europäisches Trainings- und Forschungszentrum
für Menschenrechte und Demokratie (ETC Graz)
Elisabethstraße 50B
8010 Graz
Tel.: +43 316 380 1536
E-Mail: menschenrechtsbeirat@etc-graz.at
Homepage: www.etc-graz.eu
Aufgaben des Menschenrechtsbeirates
Die Hauptaufgaben des Menschenrechtsbeirates sind:
- Der Menschenrechtsbeirat hat die Rolle eines „Kompasses", der das Erreichen der Etappenziele auf dem Weg der Menschenrechtsstadt sichern soll.
- Der Menschenrechtsbeirat erstellt jährlich einen Bericht über die Situation der Menschenrechte in Graz, die dem/der Bürgermeister/in, den Mitgliedern des Stadtsenats und dem Gemeinderat zugeleitet wird.
- Der Menschenrechtsbeirat berät im Bereich der Menschenrechte den/die Bürgermeister/in sowie die Mitglieder der Stadtregierung, den Gemeinderat und den dort zuständigen Verfassungs- und Menschenrechtsausschuss.
- Der Menschenrechtsbeirat berichtet über seine Aktivitäten an den/die Bürgermeister/in, der/die diesen Bericht den Mitgliedern des Stadtsenats und dem Gemeinderat zuleitet. Dieser Bericht, der auch dissensuale Punkte der Beiratsmitglieder enthalten kann, ist öffentlich. Der Beirat kann darüber hinaus regelmäßig oder bei Bedarf den/die Bürgermeister/in sowie die Mitglieder der Stadtregierung, den Gemeinderat, den zuständigen Ausschuss sowie die Öffentlichkeit über seine Aktivitäten informieren.
- Der Menschenrechtsbeirat kann jederzeit zu aktuell relevanten Ereignissen Stellung beziehen und die Öffentlichkeit informieren.
- Für die Erreichung seiner Ziele sucht der Menschenrechtsbeirat die Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Personen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben sowie für die Menschenrechtsarbeit von Bedeutung sind.
Detailinfos finden Sie hier: Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats ist auf Grundlage der Geschäftsordnung vom 6. Juni 2007 idF vom 12.6.2013 das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC Graz).
Neben der administrativen Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Menschenrechtsbeirates fungiert sie als zentrale Koordinations- und Anlaufstelle sowie als Schnittstelle für Kommunikation. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit bildet auch die Organisation und inhaltliche Betreuung der Arbeitsgruppen des Menschenrechtsbeirates. Die Geschäftsstelle ist mit der Erstellung und Koordination des Berichts an die Stadtregierung und den Gemeinderat über die Situation der Menschenrechte in Graz betraut worden. Zudem leitet die Geschäftsstelle das Jugendprojekt KENNE DEINE RECHTE.
Die Leitung der Geschäftsstelle obliegt Klaus Starl, Referentinnen sind Alexandra Stocker, Livia Perschy und Wanda Tiefenbacher.