• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Start Beitragsberechnung 2023/2024

11.05.2023

Ihr Kind besucht eine Kinderbetreuungseinrichtung und Sie möchten den Elternbeitrag für das Betreuungsjahr 2023/2024 berechnen lassen?

Für die Berechnung des Beitrags für das Betreuungsjahr 2023/2024 bringen Sie bitte die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2022 bis 31.12.2022, die Beitragsvorschreibung und die Checkliste nach vorheriger Online-Terminbuchung  in eine der Grazer Servicestellen mit.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wird die Frist für die Berechnung des Elternbeitrages für die Kinderkrippe, den Kindergarten, den Hort und die Schulische Tagesbetreuung bis zum 14. Juli 2023 verlängert. Werden die vollständigen Unterlagen  bis zum 14. Juli 2023 vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.

Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet. 

  1. Beitragsvorschreibung 


  2. Steuerpflichtiges Einkommen
    a. Einkommenssteuerbescheid 2022/Arbeitnehmerveranlagung 2022 (Finanzamt)
    b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
    c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
    d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen)

  3. weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
    a. Wochengeld
    b. Kinderbetreuungsgeld
    c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
    d. Notstandshilfe
    e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
    f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie)

  4. Checkliste Kindergarten

    Für die Schulische Tagesbetreuung ist keine Checkliste notwendig.

  5. Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.

Weitere Infos, sowie die Aufstellung der Kosten finden Sie unter folgenden Links:

Bei jenen privaten Einrichtungen, die nicht im städtischen Tarifsystem sind, fragen Sie bitte die jeweilige/n Leiter:in nach den genauen Kosten.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).