
Wichtig zu wissen
Die Berechnung des Elternbeitrags für das Betreuungsjahr 2025/26, kann auch digital erfolgen.
In der Zeit von 02.06.2025 bis 30.06.2025 können Sie mithilfe eines digitalen Formulars der Stadt Graz - Abteilung für Bildung und Integration die Zustimmung erteilen, einen Großteil Ihrer Einkommensdaten direkt aus der Transparenzdatenbank des Bundes abzurufen.
Dazu brauchen Sie das Geburtsdatum und die PERS-ID des zu berechnenden Kindes, sowie für den Abschluss des Vorgangs die ID-Austria.
Meist steht die PERS ID auf der Beitragsvorschreibung und/oder Ihrem Vertrag. Wenn Ihnen diese Daten nicht bekannt sind, können Sie diese bei Ihrem Betreiber erfragen ( z.B. Wiki, GiP , Volkshilfe, Diözese, Rettet das Kind, Kinderfreunde ...)
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie im Sommer eine E-Mail mit dem Elternbeitrag, den Sie zahlen müssen. Sollten Unterlagen fehlen und eine Berechnung daher nicht möglich sein, werden Sie per E-Mail darüber informiert. Dann müssen Sie - nach Terminvereinbarung - mit allen Unterlagen zu einer Servicestelle der Stadt Graz kommen.
So funktioniert es + Formular
Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis des Familiennettoeinkommens der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Erziehungsberechtigten.
Die Stadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration, prüft:
- Ihr Einkommen und sonstige öffentliche Leistungen (z.B. AMS-Bezug) mittels der Transparenzdatenbank (Finanzverwaltung)
- Ihre gesetzlichen Sozialunterstützungen über die Datenbank des Sozialamts der Stadt Graz
- Ihre Adressdaten mithilfe des Zentralen Melderegisters
Hier finden Sie weitere Informationen zur Transparenzdatenbank des Bundes.
Der Link zur Online-Beitragsberechnung steht von 02.06.2025 bis 30.06.2025 zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
Für die Online-Beitragsberechnung sind vollständige Unterlagen erforderlich. Dazu müssen beispielsweise PDF- oder Bilddateien hochgeladen werden. Weiters muss jeweils die Jahressumme - zum Beispiel von Sozialunterstützungsbezügen, Unterhalte - erfasst werden.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Beitragsvorschreibung 2025/2026
- Sozialunterstützung StSUG (Mindestsicherung) Jahresübersicht des Vorjahres
- Grundversorgung (Deckung Lebensunterhalt)
- Erziehungsberechtigte sind Pflegeeltern (Pflegebescheid)
- Unterhaltsvereinbarung/Scheidungsurteil
- noch kein Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorhanden, dann einen Nachweis für:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte gemäß § 29 Einkommenssteuergesetz
ABI-Service
Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration