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Online Beitragsberechnung Kinderbetreuung

Wichtig zu wissen

Die Berechnung des Elternbeitrags für das Betreuungsjahr 2025/26, kann auch digital erfolgen.

In der Zeit von 02.06.2025 bis 30.06.2025 können Sie mithilfe eines digitalen Formulars der Stadt Graz - Abteilung für Bildung und Integration die Zustimmung erteilen, einen Großteil Ihrer Einkommensdaten direkt aus der Transparenzdatenbank des Bundes abzurufen.

Dazu brauchen Sie das Geburtsdatum und die PERS-ID des zu berechnenden Kindes, sowie für den Abschluss des Vorgangs die ID-Austria.

Meist steht die PERS ID auf der Beitragsvorschreibung und/oder Ihrem Vertrag. Wenn Ihnen diese Daten nicht bekannt sind, können Sie diese bei Ihrem Betreiber erfragen ( z.B. Wiki, GiP , Volkshilfe, Diözese, Rettet das Kind, Kinderfreunde ...)

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie im Sommer eine E-Mail mit dem Elternbeitrag, den Sie zahlen müssen. Sollten Unterlagen fehlen und eine Berechnung daher nicht möglich sein, werden Sie per E-Mail darüber informiert. Dann müssen Sie - nach Terminvereinbarung - mit allen Unterlagen zu einer Servicestelle der Stadt Graz kommen.

So funktioniert es + Formular

Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis des Familiennettoeinkommens der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Erziehungsberechtigten.

Die Stadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration, prüft:

  • Ihr Einkommen und sonstige öffentliche Leistungen (z.B. AMS-Bezug) mittels der Transparenzdatenbank (Finanzverwaltung)
  • Ihre gesetzlichen Sozialunterstützungen über die Datenbank des Sozialamts der Stadt Graz
  • Ihre Adressdaten mithilfe des Zentralen Melderegisters

Hier finden Sie weitere Informationen zur Transparenzdatenbank des Bundes.

Der Link zur Online-Beitragsberechnung steht von 02.06.2025 bis 30.06.2025 zur Verfügung.

Notwendige Unterlagen

Für die Online-Beitragsberechnung sind vollständige Unterlagen erforderlich. Dazu müssen beispielsweise PDF- oder Bilddateien hochgeladen werden. Weiters muss jeweils die Jahressumme - zum Beispiel von Sozialunterstützungsbezügen, Unterhalte - erfasst werden.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Beitragsvorschreibung 2025/2026
  • Sozialunterstützung StSUG (Mindestsicherung) Jahresübersicht des Vorjahres
  • Grundversorgung (Deckung Lebensunterhalt)
  • Erziehungsberechtigte sind Pflegeeltern (Pflegebescheid)
  • Unterhaltsvereinbarung/Scheidungsurteil
  • noch kein Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorhanden, dann einen Nachweis für:
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • sonstige Einkünfte gemäß § 29 Einkommenssteuergesetz

Fristen und Termine

Die Antragsstellung für das Betreuungsjahr 2025/26 ist nur bis zum 30. Juni 2025 möglich.

Kosten

Die Berechnung des Elternbeitrags ist kostenlos.

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ABI-Service 

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