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ONLINE BEITRAGSBERECHNUNG Kinderbetreuung

Wichtig zu wissen

Sie müssen nicht mehr, wie bisher, persönlich in einer Servicestelle vorbeikommen und alle Einkommensunterlagen etc. mitbringen, sondern können ab 15.05.2024 alles digital einreichen. 

Mithilfe eines digitalen Formulars können Sie der Stadt Graz - Abteilung für Bildung und Integration die Zustimmung erteilen, einen Großteil Ihrer Einkommensdaten direkt aus der Transparenzdatenbank des Bundes abzurufen.

Nach Antragstellung bekommen Sie innerhalb der nächsten 6 Wochen eine Rückmeldung über den zu zahlenden Elternbeitrag. Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein, dann müssen Sie mit den vollständigen Unterlagen in eine Servicestelle der Stadt Graz kommen.

So funktioniert es + Formular

Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis des Familiennettoeinkommens der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Erziehungsberechtigten.

Die Stadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration, prüft 

  • Ihr Einkommen und sonstige öffentliche Leistungen (z.B. AMS-Bezug) mittels der Transparenzdatenbank (Finanzverwaltung)
  • Ihre gesetzlichen Sozialunterstützungen über die Datenbank des Sozialamts der Stadt Graz
  • Ihre Adressdaten mithilfe des Zentralen Melderegisters

Hier finden Sie weitere Informationen zur Transparenzdatenbank des Bundes.

Der Link zur Online-Beitragsberechnung steht ab 15.05.2024 zur Verfügung.

Notwendige Unterlagen

Beizulegende Unterlagen:

  • Beitragsvorschreibung 2024/2025
  • Sozialunterstützung StSUG (Mindestsicherung) Jahresübersicht des Vorjahres wenn außerhalb von Graz bezogen
  • Grundversorgung (Deckung Lebensunterhalt)
  • Erziehungsberechtigte sind Pflegeeltern (Pflegebescheid)
  • Unterhaltsvereinbarung/Scheidungsurteil
  • noch keinen Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorhanden dann einen Nachweis für:
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • sonstige Einkünfte gemäß § 29 Einkommenssteuergesetz 

Fristen und Termine

Die Antragsstellung für das Betreuungsjahr 2024/25 startet ab 15. Mai 2024.

Kosten

Hier finden Sie die aktuellen Tariftabellen:

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ABI-Service 

Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration