Graz wählt am 28. Juni neuen Gemeinderat
Das Statut der Landeshauptstadt Graz legt fest, dass die 48 Mitglieder des Grazer Gemeinderates für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Neuwahl ist dabei von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister in Übereinstimmung mit den in §§ 16 und 17 festgelegten Bestimmungen des Statuts der Landeshauptstadt Graz auf einen Termin festzusetzen, der in dieser Periode zwischen dem 10. Mai und dem 22. November 2026 liegen kann.
Heute gab Bürgermeisterin Elke Kahr bekannt, dass die Wahl des Grazer Gemeinderates sowie der Bezirksvertretungen am 28. Juni 2026 stattfinden wird. Auch der Migrantinnen- und Migrantenbeirat wird an diesem Tag neu gewählt.
„Es ist mir wichtig, dass diese Periode, die von konstruktiver Zusammenarbeit geprägt war, regulär zu Ende gehen kann und dass der Gemeinderat möglichst lückenlos seine Arbeit fortsetzen kann. Die Monate im Sommer können dadurch genutzt werden, um die neue Periode gut vorbereiten zu können. So können der neu gewählte Gemeinderat und die neue Stadtregierung nach dem Sommer die Arbeit ohne Verzögerung aufnehmen", erklärte die Bürgermeisterin im Rahmen einer Pressekonferenz. "Das ist vor allem in Hinblick auf das auslaufende Doppelbudget wichtig, da somit bis Jahresende genug Zeit bleibt, um das städtische Budget für die mittelfristige Planung sorgfältig vorzubereiten. Dadurch bekommen die Abteilungen des Magistrats sowie die städtischen Beteiligungen Sicherheit und können verlässlich für die Grazer Bevölkerung arbeiten. Das gleiche gilt auch für viele Einrichtungen, die für die Stadt Leistungen erbringen und dafür Planungssicherheit brauchen."
