Fordern Sie Informationen über Ihren Bauplatz an, die Sie in der Folge bei der Baubehörde einreichen können (Teil der Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk BauG).
Wohnbaugesellschaften, die um Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz ansuchen, erhalten auf Antrag vom Stadtplanungsamt ein raumplanerisches Gutachten.
Das Stadtplanungsamt führt städtebauliche Wettbewerbe durch, um für diverse Baugebiete die besten städtebaulichen und architektonischen Gestaltungen zu finden.