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Vormerkung Horte

Wichtig zu wissen

Die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2026/2027 findet über das Kinderportal des Landes Steiermark statt. Sie ist von 12. Jänner bis 8. Februar 2026 möglich.

Die persönliche Kennenlernwoche für Horte findet in der Zeit vom 13. Jänner bis 16. Jänner 2026 statt.

Informationen zu den Aufnahmekriterien finden Sie hier. 

So funktioniert es + Formular

QR-Code

Für das Betreuungsjahr 2026/2027 führen Sie bitte zwischen 12. Jänner und 8. Februar online eine Vormerkung über das Kinderportal des Landes Steiermark durch.

Bitte beachten Sie:
Die Vormerkung erfolgt ausschließlich über das Kinderportal Steiermark.
Alle Informationen zum Ablauf erfahren Sie unter kinderportal.stmk.gv.at.

Fristen und Termine

  • Vormerkung - Betreuungsjahr 2026/2027: 12. Jänner bis 8. Februar 2026

  • Beitragsberechnung - Betreuungsjahr 2025/2026: 15. Mai bis 30. Juni 2026

Hier können Sie online einen Termin buchen.

Kosten

Hier finden Sie die Tariftabelle vom Betreuungsjahr 2026/2027.


Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

SEPA-Lastschrift Kinderbildung und -betreuung  

Förderung/Beitragsberechnung

Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2026/2027 durchführen lassen?

Die Beitragsberechnung für das Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 kann zwischen 15. Mai und 30. Juni 2026 durchgeführt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Persönlich in einer Servicestelle der Stadt Graz

  • Von Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung erhalten Sie die „Beitragsvorschreibung" und eine „Checkliste".
  • Füllen Sie die Checkliste vollständig aus.
  • Kontrollieren Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen haben.
  • Buchen Sie anschließend einen Termin in einer der Servicestellen der Stadt Graz:
  • Bringen Sie zum Termin Ihre vollständigen Unterlagen mit.

Werden die vollständigen Unterlagen vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.

Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet. 

Online von zu Hause aus

Nachdem Sie die Beitragsvorschreibung von Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung erhalten haben, öffnen Sie den Link zur Online-Beitragsberechnung der Stadt Graz. Füllen Sie das digitale Formular aus. Mit Ihrer Zustimmung ruft die Abteilung für Bildung und Integration die nötigen Einkommensdaten direkt aus der Transparenzdatenbank des Bundes ab und berechnet den Beitrag für Sie.

Nach der Antragstellung erhalten Sie im Sommer eine E-Mail mit Ihrem berechneten Elternbeitrag.

Der Link zur Online-Beitragsberechnung steht von 15. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 zur Verfügung.


Unterjähriger Einstieg

Sie haben erst jetzt einen Betreuungsplatz erhalten? Sie können innerhalb von vier Wochen eine Beitragsberechnung in einer Servicestelle durchführen lassen. Bitte beachten Sie dabei die oben angeführte Vorgehensweise.

Für Eltern, die NUR eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung beantragen möchten, gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen (Beitragsvorschreibung mit dem Familienbeihilfenbescheid) elektronisch hochzuladen.
Ermäßigung für Hort (Achtung, für Kindergärten und Kinderkrippen nicht möglich!)

Möchten Sie, dass Ihr Einkommen und die Mehrkinderregelung berücksichtigt wird, dann müssen Sie in eine Servicestelle kommen.

Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen

Für die Vormerkung:

Meldezettel der Erziehungsberechtigten und des Kindes (Daten bitte wie am Meldezettel eingeben).

Folgende Unterlagen sind notwendig für den persönlichen Termin in einer Grazer Servicestelle:

  • Beitragsvorschreibung 2026/2027
  • Checkliste
  • Steuerpflichtiges Einkommen
    • Einkommenssteuerbescheid 2025/Arbeitnehmerveranlagung 2025 (Finanzamt)
    • Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
    • Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
  • Sozialunterstützung StSUG (Mindestsicherung) Jahresübersicht des Vorjahres
  • Grundversorgung (Deckung Lebensunterhalt)
  • Erziehungsberechtigte sind Pflegeeltern (Pflegebescheid)
  • Unterhaltsvereinbarung/Scheidungsurteil
  • weitere Einkünfte und Unterlagen z.B.
    • Wochengeld
    • Kinderbetreuungsgeld
    • Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
    • Notstandshilfe
  • Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.

Wenn noch kein Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorhanden ist, dann einen Nachweis für:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte gemäß § 29 Einkommenssteuergesetz

Bringen Sie zum persönlichen Termin in einer Servicestelle Ihre vollständigen Unterlagen mit.

Für die Online-Beitragsberechnung benötigen Sie:

  • das Geburtsdatum Ihres Kindes
  • die PERS-ID Ihres Kindes (finden Sie auf der Beitragsvorschreibung oder Ihrem Betreuungsvertrag)
  • Ihren ID-Austria-Zugang

Nach der Antragstellung erhalten Sie im Sommer eine E-Mail mit Ihrem berechneten Elternbeitrag.

Wenn Unterlagen fehlen und die Berechnung nicht möglich ist, werden Sie von der Stadt Graz per E-Mail informiert. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer Servicestelle.

Kontakt

Fragen zur Einrichtung
Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Einrichtung

Unterstützung bei allgemeinen Fragen, der Kontoerstellung oder der Vormerkung
Land Steiermark - Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
+43 316 877-3999
kinderportal@stmk.gv.at


Beratung und Hilfestellung bei individuellen Fragen zu Auswahl und Vormerkung
Geschäftsbereich Bildungsservice
+43 316 872-7474
abiservice@stadt.graz.at

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