Wichtig zu wissen
- Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2022/2023 durchführen lassen?
Für die Berechnung des Beitrags für das Betreuungsjahr 2022/2023 bringen Sie bitte die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2021 bis 31.12.2021, die Beitragsvorschreibung und die Checkliste nach vorheriger Online-Terminbuchung in eine der Grazer Servicestellen.
Werden die vollständigen Unterlagen zwischen dem 2. Mai 2022 und dem 30. Juni 2022 vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.
- Sie haben die Online-Vormerkung von 24. Jänner bis 04. März 2022 für einen Betreuungsplatz 2022/2023 verpasst? Dann füllen Sie bitte das Formular für die nachträgliche Vormerkung aus und senden Sie es an abiservice@stadt.graz.at.
So funktioniert es + Formular
- Beitragsberechnung 2022/2023: Beitragsvorschreibung, Einkommensunterlage von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Checkliste müssen im Zeitraum von 02. Mai 2022 bis 30. Juni 2022 an einer der Grazer Servicestellen vorgelegt werden.
Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet. - Nachträgliche Vormerkung: Füllen Sie bitte das Formular für die nachträgliche Vormerkung aus und senden Sie es an abiservice@stadt.graz.at.
Notwendige Unterlagen
- Beitragsvorschreibung (Hort)
- Steuerpflichtiges Einkommen
a. Einkommenssteuerbescheid 2021/Arbeitnehmerveranlagung 2021 (Finanzamt)
b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen) - weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
a. Wochengeld
b. Kinderbetreuungsgeld
c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
d. Notstandshilfe
e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie) - Checkliste
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Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.
Fristen und Termine
- Beitragsberechnung - Betreuungsjahr 2022/2023: 02. Mai 2022 bis 30. Juni 2022
- Vormerkung - Betreuungsjahr 2022/2023: 24. Jänner 2022 bis 04. März 2022
Kosten
Eine genaue Aufstellung der monatlichen Kosten:
Kosten für das Betreuungsjahr 2021/2022
Kosten für das Betreuungsjahr 2022/2023
Wenn Sie um Beitragsermäßigung ansuchen möchten, bringen Sie die vollständigen Unterlagen nach vorheriger Online-Terminbuchung in eine der Grazer Servicestellen.
Für Eltern, die NUR eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung beantragen möchten, gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen mit dem Familienbeihilfenbescheid (mit der Beitragsvorschreibung und der Checkliste) elektronisch hochzuladen - OHNE Amtsbesuch:
Wollen sie, dass Ihr Einkommen und die Mehrkinderregel berücksichtigt wird, müssen sie in eine Servicestelle kommen.
Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Kontakt
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at