Wichtig zu wissen
Wer kann beantragen? Diese Förderung können Eltern beantragen, deren Kinder stundenweise und flexibel betreut werden (beispielsweise bei M.A.M.A, kids & more, Kinderwald und Waldnest).
Die Förderhöhe ist analog jener bei der Betreuung durch Tagesmütter/väter und ist in Form von 20 Std. Sammelpässen bei den jeweiligen AnbieterInnen zu kaufen. Die Förderung ist unabhängig von der Tarifgestaltung des jeweiligen Anbieters und geht auf die Einkommenssituation der Eltern ein.
Infoblatt über die Förderung für 2022/2023
Infoblatt über die Förderung für 2023/2024
So funktioniert es + Formular
- Füllen Sie dieses Formular aus: Antrag auf Förderung für flexible Kinderbetreuung
- Sie erhalten dann einen Brief mit der Information über die mögliche Förderhöhe.
Notwendige Unterlagen
- Jahreslohnzettel 2022 oder die letzten drei Gehaltszettel (bei unselbstständig Erwerbstätigen)
- Einkommenssteuerbescheid 2022 (bei selbstständig Erwerbstätigen)
- Arbeitslosenbezug, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsauszahlungen, Studienbeihilfenbescheid, Mindestsicherung, Notstandshilfe etc. (bei Nicht-Erwerbstätigen)
Als Einkommensbegriff gilt das Nettoeinkommen inklusive der erhaltenen Unterhaltszahlungen für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, Provisionen und steuerpflichtigen Nebeneinkommen. Nicht zum Familieneinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld nach dem Bundes- oder Landesgesetz, nicht regelmäßig erhaltene Überstundenbezüge, Sonderzulagen, 13. und 14. Monatsbezug sowie Unterhaltsverpflichtungen, die an nicht haushaltszugehörige Angehörige zu leisten sind.
Sind mehrere Kinder in einer flexiblen Betreuungseinrichtung, erfolgt die Rückstufung um eine Beitragsstufe.
Wenn Sie alleinerziehend sind, brauchen Sie eine einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung. Dazu müssen beide Eltern gemeinsam in das Amt für Jugend und Familie, Kaiserfeldgasse 17, 1. Stock gehen. Vereinbaren Sie bitte Ihren Termin: Tel.: +43 316 872-3123 oder +43 316 872-3164.
Fristen + Termine
Die Auszahlungstermine für die Förderung sind:
2. Jännerwoche, 2. Aprilwoche, 2. Juliwoche, 2. Oktoberwoche
Kontakt
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at